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b. Elektrische Minenzündungen.
) Die elektrischen Zündungen mit kurzen Drähten oder
festem Kopfe sind in starke Blechbehälter, von welchen jeder
nicht mehr als 100 Stück enthalten darf, aufrecht gestellt zu
verpacken. Die Behälter sind mit Sägemehl oder ähnlichem
Materiale vollständig auszufüllen.
(i) Statt der Blechbehälter können auch Schachteln aus
starkem und steifem Pappdeckel zur Verwendung kommen. Die
gefüllten Behälter sind in eine Holz= oder starke Blechkiste und
diese wiederum in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken. Die
Wandstärke der inneren Holzkiste darf nicht unter 22 Millimeter,
die der Ueberkiste nicht unter 25 Millimeter betragen.
(1) Die elektrischen Zündungen an langen Guttapercha-
drähten oder Bändern sind, höchstens 10 Stück zusammen-
gebunden, in Packete zu vereinigen, von welchen jedes nicht mehr
als 100 Stück Zündungen enthalten darf. Die Zünder müssen
abwechselnd an das eine und an das andere Ende des Packets
zu liegen kommen. Von diesen Packeten sind je höchstens 10 zu-
sammengebunden, in starkes Papier gewickelt und verschnürt in
eine Holz= oder starke Blechkiste zu verpacken, welche mit Heu,
Stroh oder ähnlichem Material auszufüllen ist. Diese Kiste ist
in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken, deren Wandstärke nicht
unter 25 Millimeter betragen darf.
(i) Die elektrischen Zündungen an Holzstäben sind
in hölzerne Kisten von mindestens 12 Millimeter Deckel-, Boden-
und Seitenwandstärke und mindestens 20 Millimeter Stirnwand-
stärke, deren Länge um 8 Centimeter größer ist, als die der
Zünder, derart zu verpacken, daß die Kiste höchstens 100 Lünder
enthält, und daß an jeder Stirnwand die Hälfte der Jünder mit
Drähten sicher befestigt ist, so daß kein Zünder einen anderen
oder die Wandungen berühren und ein Schlottern nicht eintreten
kann. Höchstens je 10 solcher Kisten sind in eine hölzerne Ueber-
kiste zu verpacken.
Im Uebrigen finden die vorstehenden Bestimmungen unter as
bis 6 sinngemäß Anwendung.
c. Friktionszünder
sind in nachstehender Weise zu verpacken:
Reichs. Geseböl.
Das Reiberdrahtende eines jeden Friktionszünders ist mit einer
Mopierverklebung derart zu versehen, daß dieselbe über die Reiber-
drahtöse greift.
1902. 4