— 315 —
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
Knollen- und Wurzelgewächse.
Kartoffeln, frisch:
in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Juli
in der Zeit vom 1. August bis 14. Februar
Futterrüben, Möhren, Wasserrüben und sonstige Feldrüben:
frcigg.
getrocknet (gedarrt), mit Ausnahme der als Küchengewächse dienenden
Zuckerrüben, auch zerkleinert:
Cichorien (Cichoriemwurzeln), auch zerkleinert:
frisch
getrocknet (gedarrg)))) .. .. . . . .. .. . . . . . ..
Grün- und Rauhfutter.
Grünfutter; Heu, auch getrockneter Klee, und anderweit nicht genannte
getrocknete Futtergewächse; Stroh und Spreu (Kaff), auch Schäben;
Häckerling(Häcksel).......................................
Handels= und Gewerbspflanzen, anderweit nicht genannt.
Baumwolle, roh, auch gereinigt; Flachs, Hanf, Ramie (Chinagras, Rhea),
Jute, Manilahanf, neuseeländischer Hanf, Agavefasern, Ananasfasern,
Kokosfasern, Pflanzendaunen, Torfwolle, Waldwolle und alle übrigen
pflanzlichen Spinnstoffe, roh, gereinigt, geröstet, gebrochen, geschwungen,
entllittttttttt. . ..
Tabakblätter, unbearbeitet oder nur gegohren (fermentirt) oder über Rauch
getrocknet, auch in Büscheln, Bündeln oder Muppen
Hopen .. ... . . . ...
Hopfenmehl (Lupulin) .. ... . . . .. . .... .... ....... .. . .. .. .. . . ..
Farbpflanzen und Theile von solchen, auch gesalzen, getrocknet, gedarrt,
gebrannt, gemahlen oder sonst zerkleinrt
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
2/50
frei
frei
1
"frei
1
frei
2
frei
85
für 1 Doppel-
zentner
Rohgewicht
100
frei