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Frucht= und Pflanzensäfte.
Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von Pflanzen
zum Genusse, nicht äther= oder weingeisthaltig, uneingekocht oder ohne
Luckerzusatz eingekocht, auch entkeimt (sterilisirt):
Citronen-, Pomeranzen= und anderer Südfruchtsafft .. .
Säfte von Obst, ungegohen ..
Birkenwasser, ungegohren, und andere vorstehend oder anderweit nicht
genannte Säfte zum Genusse ... . .. . .. . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Säfte von Früchten und von Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch,
anderweit nicht genannt, nicht äther= oder weingeisthaltig, auch ein-
gedickt.................................................
Kolonialwaaren und Ersatzstoffe für solche.
Kaffee, auch Kaffeeschalen (Kirschschalen und Pergamenthülsen):
roh.................................................
gebranntodergeröstet,auchgemahlen......................
Kaffeeersatzstoffe:
Cichorien (Cichorienwurzeln) und andere als Kaffeeersatzstoffe geeignete
Wurzeln und Wurzeltheile, gebrannt (geröstet), auch gemahlen,
ohne Zusatz von anderen Stossfsfen
gebranntes und geröstetes Malz, auch gemahlen; andere Kaffeeersatz-
stoffe .;............................................
Kakao:
roh in Bohnen, auch Bruch .. . . . . . .. —....................
gebranntodergeröstet,ungeschält..........................
Kakaoschalen,roh,auchgebrannt..............................
Anmerkung. Thee zur Gewinnung von Thein, amtlich ungenießbar ge-
macht (denaturirt), kann auf Erlaubnißschein unter Ueberwachung zollfrei ab-
gelassen werden.
Paprika (spanischer Pfeffer), frisch (grün) oder getrocknet, auch gemahlen,
gepulvert oder in Salzwasser eingelegt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Reichs. Gesetzbl. 1902. 77
Volsatz
für 1 Doppel-=
zentner
Mark.
frei
frei
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