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156
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Hasen- und Kaninchenfelle, roh ... .. .. . .. .. . . . ... . . . . . . . . . . . ..
Felle zur Pelzwerk-(Rauchwaaren-) Bereitung (mit Ausnahme der in
Nr. 154 1152] genannten), ov00eee.
Thierische Rohstoffe, anderweit nicht genannt, und Abgänge.
Hörner, Geweihe, Knochen, Knochenzapfen, Hufe, Klauen, Vogelschnäbel,
Zähne, roh, auch in der Querrichtung in einzelne Theile zerschnitten;
gefärbte Stücke von Hirschgeweihen, wie sie bei der Herstellung von
Knöpfen und ähnlichen Gegenständen als Rohstoff dienen; Muschel-
schalen (auch mit Perlen) und Korallen, roh, auch gepulvert oder ge-
mahlen) Kauris, Schildkrötenschalen (in ganzen Gehäusen), Thierstacheln,
Walfischbarten (rohes Fischbein) sowie sonstige thierische Schnitzstoffe, roh
Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen,
nicht zum Genusse; thierische Blasen, mit Ausnahme der Hausenblase,
frisch oder getrocknet) Goldschlägerhäutchen, zugeschnitten; Lab, auch
eingedickt, nicht weingeisthaltig. . . . . . . . . .. . . . . . . . .. .. . . . .. . . ..
Knochenkohle, Knochenashe .... ....
Schwämme (Meerschwämmez:
roh oder blos geklopft; auch Abfälle von bearbeiteten Schwämmen
bearbeitet (gewaschen oder gebleicht), auch in Weißblech oder der—
gleichen gefaßt (Schreibtafelschwämme). .. . . . . . . .. .. . . . . . . ..
Sonstige anderweit nicht genannte rohe thierische Stoffe, z. B. Eier, andere
als von Federvieh oder Federwild (Fischeier, frisch, auch befruchtet,
Seidenwurmeier und dergleichen), Tintenfischschulp (Blackfischbein), Fisch-
schuppen, Ameiseneier, Seidenwurmschnüre, Rindergalle, Ambra, Biber-
geil, Bisam (Moschus), Libet, spanische Fliegen, Maiwürmer; auch
Thierflechsen, zu Stöcken, Reitpeitschen oder dergleichen ganz grob vor-
gerichtt:te:e:e: . . . .. . . . . . . ..
Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig oder eingetrocknet; Thierflechsen, auch
getrocknet; Abfälle von Fischen, auch von gesalzenen Fischen; Dünger,
thierischer (Abtritt- und Stalldünger), auch getrocknet; die bei der Thran-
siederei abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückstände
von Dorsch= und Robbenlebern oder dergleichen (Thrangrugge), sowie
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
frei
frei
frei
frei
frei
frei
20
frei