Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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154 
152) 
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156 
154! 
161 
159 
  
Hasen- und Kaninchenfelle, roh ... .. .. . .. .. . . . ... . . . . . . . . . . . .. 
Felle zur Pelzwerk-(Rauchwaaren-) Bereitung (mit Ausnahme der in 
Nr. 154 1152] genannten), ov00eee. 
Thierische Rohstoffe, anderweit nicht genannt, und Abgänge. 
Hörner, Geweihe, Knochen, Knochenzapfen, Hufe, Klauen, Vogelschnäbel, 
Zähne, roh, auch in der Querrichtung in einzelne Theile zerschnitten; 
gefärbte Stücke von Hirschgeweihen, wie sie bei der Herstellung von 
Knöpfen und ähnlichen Gegenständen als Rohstoff dienen; Muschel- 
schalen (auch mit Perlen) und Korallen, roh, auch gepulvert oder ge- 
mahlen) Kauris, Schildkrötenschalen (in ganzen Gehäusen), Thierstacheln, 
Walfischbarten (rohes Fischbein) sowie sonstige thierische Schnitzstoffe, roh 
Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen, 
nicht zum Genusse; thierische Blasen, mit Ausnahme der Hausenblase, 
frisch oder getrocknet) Goldschlägerhäutchen, zugeschnitten; Lab, auch 
eingedickt, nicht weingeisthaltig. . . . . . . . . .. . . . . . . . .. .. . . . .. . . .. 
Knochenkohle, Knochenashe .... .... 
Schwämme (Meerschwämmez: 
roh oder blos geklopft; auch Abfälle von bearbeiteten Schwämmen 
bearbeitet (gewaschen oder gebleicht), auch in Weißblech oder der— 
gleichen gefaßt (Schreibtafelschwämme). .. . . . . . . .. .. . . . . . . .. 
Sonstige anderweit nicht genannte rohe thierische Stoffe, z. B. Eier, andere 
als von Federvieh oder Federwild (Fischeier, frisch, auch befruchtet, 
Seidenwurmeier und dergleichen), Tintenfischschulp (Blackfischbein), Fisch- 
schuppen, Ameiseneier, Seidenwurmschnüre, Rindergalle, Ambra, Biber- 
geil, Bisam (Moschus), Libet, spanische Fliegen, Maiwürmer; auch 
Thierflechsen, zu Stöcken, Reitpeitschen oder dergleichen ganz grob vor- 
gerichtt:te:e:e: . . . .. . . . . . . .. 
Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig oder eingetrocknet; Thierflechsen, auch 
getrocknet; Abfälle von Fischen, auch von gesalzenen Fischen; Dünger, 
thierischer (Abtritt- und Stalldünger), auch getrocknet; die bei der Thran- 
siederei abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückstände 
von Dorsch= und Robbenlebern oder dergleichen (Thrangrugge), sowie 
  
Lollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
frei 
frei 
frei 
frei 
frei 
frei 
20 
frei
	        
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