Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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236) 
  
Erze, Schlacken, Aschen: 
Erze, auch aufbereitet; eisen- oder manganhaltige Gasreinigungsmasse; 
Schlacken und Sinter aller Art zum Metallhüttenbetrieb, auch ge— 
mahlen (mit Ausschluß des Thomasphosphatmehls); Schlacken und 
andere Abfälle vom Metallhüttenbetriebe; sogenannte Schlackenfilze; 
Schlackenwolle; Aschen mit Ausnahme der Knochenasche, auch aus- 
gelaugt; Kalkäsrbkhen . ... 
Fossile Brennstoffe. 
Steinkohlen, Anthracit, unbearbeitete Kännelkohle und Braunkohlen, auch 
gemahlen) Torf Koks (poröse Rückstände von der trockenen Destillation 
der Steinkohlen und Braunkohlen), auch gemahlen; Torfkoks (Torf- 
kohlen); koksartige Rückstände von der Destillation der Mineralöle und 
des Theers Brennstoffe, künstliche (einschließlich der Preßkohlen), aus 
Braunkohlen, Steinkohlen, Torf, Theer oder dergleichen, auch unter 
Verwendung von Holz, bereitet; Kohle, formbare (plastische), aus 
fossilen Stoffen und Gaskohle (Retortengraphit), ungeformt) auch form- 
bare (plastische) Pflanzenkohle in ungeformter Masse ............. 
D. Mineralöle und sonstige fossile Rohstoffe. 
Erdöl (Petroleum), flüssiger natürlicher Bergtheer (Erdtheer), Braun- 
kohlentheeröl, Torföl, Schieferöl, Oel aus dem Theer der Bogbead-= 
oder Kännelkohle und sonstige anderweit nicht genannte Mineralöle, 
roh oder gereinigt: 
Schmieröle; auch theerartige, paraffinhaltige und im Wasser nicht 
untersinkende pechartige Rückstände von der Destillation der Mineral= 
ble; Harz . . . .. 
andere ............................................... 
Anmerkungen. 
1. Der Bundesrath ist befugt, mineralische Oele, die für andere gewerb— 
liche Zwecke als für die Herstellung von Schmieröl, Leuchtöl oder 
Leuchtgas bestimmt sind, unter Ueberwachung der Verwendung vom 
Zolle frei zu lassen. 
2. Der Bundesrath ist befugt, mineralische Oele, die für die Bearbeitung 
in inländischen Betriebsanstalten bestimmt sind, unter Ueberwachung 
vom Solle frei zu lassen. Die daraus gewonnenen Erzeugnisse sind 
Reichs-Gesetzbl. 1902. 80 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
frei 
10
	        
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