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264
262
Feste Seife (mit Ausnahme der Zahnseife), festes Creolin und ähnliche
Desinfektions-, Reinigungs- u. s. w. Mittel in festem Zustande, Fett—
laugenmehl, sogenannte Phönixlauge; alle diese, soweit sie nicht unter
kr. 256 [254] fallen . . . . . . . . . . . . . . ..
Waaren der in Nr. 254 [252] und 255 (253] genannten Art, zum
unmittelbaren Gebrauche geformt (gepreßt oder in Formen gegossen)
oder in Büchsen, Flaschen, Krügen, Tiegeln, Töpfen oder dergleichen)
flüssige Seife mit Ausnahme der in Nr. 254·1252] genanten;) Seifen-
pulver feine weiche Seife; Seifenblätter (Seifenpapier)) mit zerkleinerter
Seife vermengte Mandelkleie; Formerarbeit aus Seife
Anmerkung zu Nr. 2541252] bis 256 /2541. Seifenersatzstoffe, z. B. Er-
zeugnisse aus der Seifen-(Quillaja-) Rinde, unterliegen den SZollsätzen für Seife.
Glycerin, roh oder gereinigt; Unterlauge von Seifensiedereien
Paraffinsalbe, Vaselin und Vaselinsalbe (nicht wohlriechend)) Lanolin
und Lanolinverbindungen
erTrerrrrerrrrrs-sss
Wagenschmiere
Andere Schmiermittel, unter Verwendung von Fetten oder Oelen her-
gestellt, flüssig oder fest, auch gefomnt .. »............
Schuhwichse,schwarze,nichtflüssige............................
Schuhwichse,nichtunterNr.261[«259]fallend,auchuntcherwendung
von Wachs oder Ceresin hergestellt; Bohnermasse aus Wachs oder
Ceresin mit Zusatz von Terpentinöl oder dergleihen
Putzmittel, unter Verwendung von Fetten, Oelen oder Seife hergestellt
(Putzfette, Putzpomaden, Pustzseifen), z. B. Eisenoxyd, mit Stearin-
säure und Talg versetzt) Thonerdeseife (Aluminiumpalmitat)) Polir=
steine (aus gebrannten, gemahlenen oder geschlemmten Erden mit
Stearin, Talg u. s. w. geformte Steine); Formerstoffe, aus mine-
ralischen Stoffen unter Verwendung von Stearin, Palmitin, Paraffin,
Wachs, auch von Harz, hergestellt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Formerarbeit aus Stearin, Paraffin oder ähnlichen Formerstoffen, auch
in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter
höhere Zollsätze fällt . . . . . . . . . .. ...... . . . . .. ·.
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
10
30
frei
für 1 Doppel-
zentner
Rohgewicht
für 1 Doppel.
zentner
10
für 1 Doppel-
zentner
Rohgewicht
12
für 1 Doppel-
zentner
3
18
10
36