Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

  
  
361 
359 
362 
3601 
363 
(3611 
364 
(3621 
365 
(363. 
366 
363 a 
367 
364 
368 
365) 
369 
366) 
370 
367] 
  
  
ALIIIIIItItIIIII 
Mit Säuren behandelte phosphorhaltige Düngemittel (Superphosphate), 
auch mit anderen Stoffen vermischt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Anmerkung zu E. Vorstehend nicht genannte an sich zollpflichtige Stoffe, 
welche zu Düngezwecken bestimmt sind, können auf besondere Erlaubniß und er- 
forderlichen Falles unter Ueberwachung der Verwendung zollfrei abgelassen werden. 
F. Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwaaren. 
Schießbaumwolle, Kollodiumwollel .. .. . . . .. . . . .. 
Schießpulver, Sprengpulver und andere vorstehend nicht genannte Spreng— 
mittel: 
nicht in Hülsen oder Kapseln .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .. 
in Hülsen oder Kapseln, nicht unter Nr. 365 [363] oder 366 1363a 
ffallnen:nn... 
Zundpillen, Zündspiegel; gefüllte Zündhütchen und Sprengzündhütchen) 
gefüllte Geschoßzündungen, Schlagröhren und Zündschrauben) Kugel- 
zlindhütchen und Schrotzündhütchen (Flobertmunitioohm)m 
Gefüllte Patronen: 
mit Kupfer= oder Messinghülsen «..J........... 
mitPapiersoderPapphülsen............................. 
mit Hülsen aus Papier oder Pappe in Verbindung mit anderen 
Stosfen:: . . . .. 
Zündhölzer; Zundstäbchen aus Papden . . . .. «......... 
Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen 
Feuerwerk aller Art (Feuerwerkssatz und Feuerwerkskörper); Antimon-- 
Magnesium-, Zinkfacken. 
Mechfackeln, Schwefelfaden, Zunderpapier, zubereiteter Fiuerschwamm, 
Zündschnüre jeder Art, Lündblättchen für Kinderpistolen, Zündbänder 
für Grubenlampen und für Feuerzeuge, sowie sonstige anderweit nicht 
genannte Zündstoffe und Zündwaarnrnrnen ».......... 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel. 
zentner 
Mark. 
frei 
frei 
frei 
30 
30 
12 
24 
10 
10 
30
	        
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