Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

— 364 — 
  
  
430 
128. 
491 
(1201 
432 
430) 
433 
431! 
434 
4321 
435 
4331 
436 
434 
437 
435) 
  
abgepaßt ( (als Vorhänge, Bilder, Decken u. s. w.), auch mit Besatz oder 
Fransen: 
von mehr als 200 Gramm auf 1 Quadratmeter Ge- 
webefläche ............................... 
von2WGrammoderwenigerauflQuadratmeter 
Gewcbcfläche............................. 
im Gewichte 
Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten 
oder nicht aufgeschnitten), ungemustert oder gemustert 
Gewebe, nicht unter Nr. 427 [425] bis 431 [429 fallend: 
von mehr als 700 Gramm auf 1 Quadratmeter Ge— 
webefläche . . . . . . . . . . . .. .. . .. .. .. . .. . . . . . .. 
von mehr als 200 bis 700 Gramm auf 1 Quadrat- 
meter Gewebefläche .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
von 200 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter 
Gewebefläche .............................. 
Wirk-(Trikot-)undOutzstoffe................................. 
im Gewichte 
(434/5 [432/3) Wirk- (Trikot-) und Netzwaaren: 
Unterkleider: 
geschniitonnonn . . .. . .. 
abgepaßt gearbeitet (regulär) ... 4 
andere geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk= und Netz- 
waasnen.... 
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten 
und abgepaßten Waaren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne 
wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Randd Tüil. 
Posamentierwaaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und der- 
gleichen) sowie Knopfmacherwaaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen 
von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen 
Anmerkungen zu B. 
1. Stickereien auf Grundstoff von Wolle oder anderen Thierhaaren werden 
wie Stickereien auf baumwollenem Grundstoffe verzollt. 
2. Treibriemen, gewebt oder gewirkt, aus Wolle oder anderen Thier- 
haaren werden wie dergleichen Treibriemen aus Baumwolle verzollt. 
  
Lollsatz 
für 1 Ooppel- 
zentner 
Mark. 
165 
250 
100 
140 
140 
350 
200
	        
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