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611)]
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gefaßt oder mit anderen Stoffen verbunden (soweit sie nicht dadurch
unter höhere Zollsätze fallen), auch zur unmittelbaren Verwendung
als Schmuck u. s. w. aufgereiht oder zugerichtet .. . . . . . . . . . ..
Wachsperlen und alle sonstigen Nachahmungen echter Perlen; Nach—
ahmungen von rothen Korallen, auch in Form von Perlen; Waaren
ganz oder theilweise aus nachgeahmten echten Perlen oder nachgeahmten
rothen Korallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen
Stoffen unter höhere Zollsätze falllen . .. ...
Fischbein:
Fischbeinstäbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . . .. .........
Fischbeingeflechte, Fischbeingewebe und andere Fischbeinwaaren (aus-
genommen Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen,
soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze falen
Hornstäbe aus Büffel- oder anderen Thierhörnern (Hornfischbein):
rauh, uneben;) auch kurze geebnete, glatte Stäbe zur Anfertigung
von Hornborssen . . . . . . . ..
geebnet, glatt oder sonst zur Verwendung bereits vorgerichtet. ... .
Gepreßte, gedrehte oder gefräste Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder
Knochen, mit oder ohne Osen
Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten:
noch in Form ganzer Fdden
in Stücken (von der Größe der Stahlfedern oder zu Zahnstochern,
Pinselstielen, Mundstücken für Cigarrenspitzen oder dergleichen
zugeschnitten)
Platten und Stücke, blos gespalten, geschnitten, auch roh vorgehobelt,
aus thierischen Schnitzstoffen, anderweit nicht genannt; Hornmasse in
Tafeln:
roh, auch entfettet oder gebleichtt Hornmoebel
gebeizt, gefärbt, gepreßt (mit Mustern), geschliffen, poliinct
Waaren aus thierischen Schnitzstoffen, nicht unter die vorstehenden Nummern
fallend:
ohne Verbindung mit anderen Stofen
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
600
30
10
60
100
30