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(6701
668
(6711.
669
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670
(6721
Briefpapier, Briefkarten und Briefumschläge in Behältnissen aus Papier,
Pappe oder Holz (Papierausstattung), und zwar:
in Behältnissen, mit Leder oder mit Gespinnstwaaren ganz oder theilweise
aus Seide überzogen (ganz oder theilweise) oder damit ausgestattet
in Behältnissen von anderer Beschaffenheit .. .. . .. .. . . . .. . . ...
Geschäftsbücher, Notizbücher, Einbanddecken, Mappen, Attrappen, Etuis:
mit Leder oder Gespinnstwaaren aller Art ganz oder theilweise über—
zogen oder damit ausgestattet, oder in Verbindung mit Zellhorn
(Celluloid) oder ähnlichen Formerstoffen ... .. . . . . . . . . . . . . ..
anden: ..........
Albums:
mit Leder oder Gespinnstwaaren aller Art ganz oder theilweise
überzogen oder damit ausgestattet, oder in Verbindung mit gell-
horn (Celluloid) oder ähnlichen Formerstoffen
andenlIII . . . . .. . . . . ...
Anmerkungen zu Nr. 667 bis 669 (670, 671 und 67 lal.
1. Abgesehen von den in Nr. 668 f(671] und 669 H(671 aj zugelassenen
Ausnahmen werden die in Nr. 667 bis 669 (670, 671 und 67 1 al
bezeichneten Waaren, wenn sie mit Stoffen verbunden sind, welche
die Verzollung nach höheren Jollsätzen bedingen, nach den letzteren
verzollt. Jedoch bleiben Gold= oder Silberschnitte, Gold-oder Silber-
druck, Beschläge oder Verschlußvorrichtungen aus vergoldeten oder
versilberten unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle auf die
Verzollung ohne Einfluß.
2. Albums, Einbanddecken, Mappen und dergleichen, in welche Bücher,
zollfreie Vapiere, Musiknoten, Kalender, Karten, Musikalien oder
Bilder eingelegt oder eingeschoben sind, werden für sich verzollt.
(670/2 1672/4)0 Waaren aus Papier, Pappe, Steinpappe, Holz-
masse, Zellstoff, Vulkanfiber, Steinpappmasse, soweit sie nicht unter
vorstehend aufgeführte Nummern fallen, auch Hartpapierwaaren:
ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz
oder Eisen:
aus Papier der Nummer 657 (660] oder 658 (661] oder damit
ganz oder theilweise überzogen; Waaren mit gestrichenem, auf-
gelegtem oder galvanoplastischem Metallüberzug oder mit Metall-
druck, sowie fein bemalte Waaren; gepreßte oder sonst geformte
Gegenstände aus Steinpappmasse, sowie Hartpapierwaaren, gefärbt,
87“
Zollsatz
für 1 Doppel—
zentner
Mark.
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30
15