Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

  
  
  
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lackett oder gefirnißt; Lampenschirme, Laternen, sowie andere feine 
Waaren und Luxusgegenstände (mit Ausnahme der Blumen) 
Blamen (Blüthen, Blüthenblätter, Knospen) 
andere Waaren & I.. 
in Verbindung (auch ganz oder theilweise überzogen) mit Gespinnsten oder 
Gespinnstwaaren aller Art, mit fein geformter Wachsarbeit, mit Halb- 
edelsteinen, Perlimutter, Elfenbein, Zellhorn (Celluloid) oder ähnlichen 
Formerstoffen, vergoldeten oder versilberten unedlen Metallen) Stecke- 
reien auf Papier oder Pappeeen . . . . . . . .. 
in Verbindung mit anderen als den vorgenannten Stoffen, soweit sie 
nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen 
Papierspäne (Abfälle von der Papierverarbeitung); beschriebenes und bedrucktes 
Papier als Altpapier (Makulatur)) Papier, Pappe, Papier= und Papp- 
waaren, lediglich zum Einstampfen verwendbar; entwerthete Briefmarken 
Iwölfter Abschnitt. 
Bücher, Bilder, Gemälde. 
Bücher in allen Sprachen, gedruckt oder geschrieben, auch mit bei- 
gedruckten, beigehefteten oder beigelegten Bildern aller Art; Papier, 
beschriebenes; Papier, bedrucktes, mit Ausnahme des im elften Ab- 
schnitte genannten; Musiknoten; Bücher mit Schriftzeichen für Blinde; 
alle diese auch gebunden; Kalender, auch gebunden, mit Ausnahme 
der Block-, Schreib= und dergleichen Kalener 
Landkarten, Seekarten und andere Karten zu wissenschaftlichen Zwecken auf 
Papier oder anderen Stoffen, auch eingebunden oder auf Pappe, Geweben 
oder dergleichen aufgezogen, sowie in Verbindung mit Leisten oder dergleichen 
Bilder auf Papier, durch Druck oder ein anderes Vervielfältigungs- 
verfahren hergestellt, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Ge- 
weben oder dergleichen aufgezogen, mit Ausnahme des Bilderpapiers 
Gemälde (gemalte Bilder) auf Geweben aus pflanzlichen Spinnstoffen, 
auf Holz) unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle, Papier 
oder Stein) Zeichnungen, auch eingebunden oder auf Popier „Pappe, 
Geweben oder dergleichen aufgezogeen 
  
2 oll * 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
30 
100 
15 
70 
21 
frei 
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