405
688
689)
689
(6900.
690
691]
691
692
692
693
693
(6941
694
(6951
695
(6961
Künstlich gefärbte oder verzierte Glimmerplatten; geschliffene, gehobelte,
profilirte oder sonst weiter bearbeitete Schieferplatten; bearbeiteter Tafel-
schiefer; Schiefertafeln, auch in Rahmen aller Art) anderweit nicht
genannte Waaren aus Schiefer ohne Verbindung mit anderen Stoffen
Schieferstifte (Schiefergriffel)) auch bemalt, mit Papier überzogen oder
in Holz gefaßt
Waaren ganz oder theilweise aus Lava, poröser oder dichter, soweit sie nicht
durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Lollsätze fallen
Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten aus Steinen aller Art, sofern sie
Kunstgegenstände sind, einschließlich der punktirten
(691/2 (692/30 Steinwaaren) nicht unter andere Nummern des
Tarifs fallend:
ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit
Holz oder Eisen, mit Ausnahme der Luxusgegenstände:
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstten . ...
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus
polirfähigem Kalkstiiinnnnnnn
aus anderen Stein . . . ..
in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen, soweit sie nicht
dadurch unter höhere Zollsätze fallen; Luxusgegenstände ..
Mühlsteine, auch in Verbindung mit eisernen Reifen oder Metallhülsen
(694/51695/6) Polirsteine, Schleif= und Wetzsteine, auch Probirsteine:
ganz oder theilweise aus Schmirgel, Corund, Carborund, Feuerstein oder
DOursssctkktkszssI
andere, auch künstliche (mit Ausnahme der mit Stearin, Talg und der-
gleichen versetzten Polirsteine); ferner Feuersteine, zum Gebrauche vor-
gerichtet (Flintensteine), gehauen oder geschnitten:
ohne Verbindung mit anderen Stoffen
in Verbindung mit Holz oder Eisen) auch Schmirgelfeilen und
Schmirgelscheiben aus Holz mit aufgeklebtem Schmirgelpulver
sowie Sensenstreichen aus Holz mit aufgeklebtem Sande oder
Pulver von Feuerstein, Glas oder Schmirgel
Anmerkung. Dolir-, Schleif= u. s. w. Skeine der Nr. 695 (696] in
Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen fallen unter Nr. 692 (6931.
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
10
frei
200
frei
0/%
24