Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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696 
697) 
697 
(698.1 
698 
699) 
699 
699a1| 
  
Wärmeschutzmasse aus Kieselguhr ... . . . . . . . . . . . . . ... "....... 
WaarenausAsphalt(auchmitKiesoderdergleichengemischt),Harz- 
cement oder ähnlichen Formerstoffen: 
Platten, auch solche aus Asphalt, Abfällen von der Seilerei, auf— 
gedrehten Seilen und Sand bereite . ... 
andere Waaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit 
sie nicht dadurch unter höhere Bollsätze fallen .. . 
Waaren aus Cement oder mit Cement überzogenen Steinen, auch hohl 
oder gelocht: 
einfarbig, weder geschliffen noch angestrichen, profilirt oder verziert 
mehrfarbig, geschliffen, angestrichen oder profilirt; mit Einlagen von 
Eisen oder mit Auskleidung von glasirten Thonplatten, Glas, 
Asphalt oder dergleihen . . .. 
verziert (Bauzierathe, Figuren, Vasen und dergleichen)) Waaren 
aller Art in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht 
dadurch unter höhere Zollsätze fallen. 
Anmerkung. Wie Cementwaaren sind auch Cajalithwaaren (Waaren aus 
Magnesiacement) mit Ausnahme der Schmelztiegel, sowie Tripolithwaaren 
(Waaren aus Gips, der mit kohlensaurem Kalk, kohlensaurer Magnesia und 
Sand versetzt ist), ferner Waaren aus Mischungen von Kalk mit Sand oder 
dergleichen zu verzollen. 
Kalksandziee . . . . . ... 
(700/3) Waaren aus Gips (Gipsguß), auch aus einer Mischung 
von Gips mit Schwefel oder mit Kreide und Leim oder mit 
anderen Zusätzen: 
Bauplatten und Bausteine, ungefärbt, auch mit Einlagen: 
unverzirttt::. . . . 
verziert.............................................. 
andereungefärbteWaaren,«auchGipsfonncnmitScl)wefelcinsatz..... 
gefärbt, bronzirt, lackirt, geglänzt (mit Stearin, Wachs oder dergleichen 
getränkt [Elfenbeinmasse, Chromopasta, Kallipasta]) . . . . . . . . . . . .. 
Waaren aller Art in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht 
dadurch unter höhere Zollsätze fallen. 
Anmerkung zu Nr. 706 bis 703. Formerarbeiten aus Schwefel (auch Spenre- 
metall), Kieselguhrmasse, Kreidemasse oder Talk werden wie Gipswaaren verzollt. 
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
  
  
0/80 
frei
	        
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