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verzinnt (Weißblech) oder sonst mit anderen unedlen Metallen oder Le—
girungen unedler Metalle überzogen:
., Euꝶ. von mehr als 1 Millimetter . ..
in der Stärke von 1 Millimeter oder daruntr.
Anmerkung zu Nr. 786 bis 788. Für Eisenblech von geringerer Stärke
als 5 Millimeter, das anders als rechtwinklig beschnitten ist, erhöht sich der Zoll
um 25 vom Hundert.
Wellblech, Dehnblech, Riffelblech, Warzenblech:
—. -...................................
bearbeitet............................................
Blech mit Ausnahme des in Nr. 789 besonders bezeichneten, gepreßt, ge-
buckelt, geflanscht, geschweißt, gebogen, gelocht, gebohrt:
von mehr als 1 Millimeter
in der Stärke «
« S von 1 Millimeter oder darunter . .
(791/2) Draht, gewalzt oder gezogen, einschließlich des geformten
(faconnirten):
roh oder bearbeitet, jedoch nicht polirt, lackirt oder mit anderen unedlen
Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogen:
von 1,5 Millimeter oder darübr ...
von weniger als 1/5 bis 0) Millimeter .
von weniger als 0)5 Millimeter
in der Stärke
polirt, lackirt oder mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler
Metalle überzogen:
von 1)5 Millimeter oder darübr . . . .
von weniger als 1)5 bis 0,5 Millimeter
von weniger als 0)5 Millimeter
in der Stärke
Schlangenröhren, gewalzt oder gezogen; auch Röhrenformstücke:
roh.................................................
bearbeitet.............. -...............................
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
5,50
Ci
5,50
T
2,50
4,50