Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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sodann  an  dessen  Stelle  bei  dem  Bergrath,  den  bisher  bei  dem  Finanz--Ministerium
  angestellten  Ober-Revisor  Andler,

und  dagegen  als  Registrator  zum  Finanz-Ministerium  den  bisher  bei  dem  Straf-Anstalren-Collegium
  angestellten  Sekretär  Löser,  gnädigst  zu  verseßen  geruhr,
auch

durch  höchste  Entschließung  vom  5.  d.  M.  die  erledigte  katholische  Caplanei  zum
heiligen  Kreuz  in  Horb  dem  Pfarrer  Mayer  in  Zwiefaltendorf,  Dekanats  Riedlingen,
auf  sein  Ansuchen  gnädigst  überrragen.

Sodann  haben  Höchstdieselben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  10.  d.  M.
die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Döffsingen,  Dekanats  Böblingen,  dem  Pfarrer  Hermann
  in  Massenbach,  Dekanats  Brackenheim,  wie  auch

die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Unterheinrieth,  Dekanats  Weinsberg,  dem
Pfarrverweser  Wieland  in  Beimbach,  Dekanats  Blaufelden,  gnddigst  verliehen,
und

der  Uebertragung  der  erledigten  Posthalters-Stelle  in  Feldsietten  an  den  Johannes
  Autenrieth,  Hirschwirth  daselbst,  die  landesherrliche  Genehmigung  zu  ertheilen
gnaͤdigst  geruht.

Ferner  haben  Seine  Königliche  Majestät  unter  dem  11.  d.  M.  den  dem
zweiten  Infanterie-Regiment  aggregirten  Oberstlieutenant  Prinzen  Friederich  von
Wurttemberg  zum  Obersien  befdrderr.

11.  Verfügungen  der  Departemente.
A)  Der  Departements  der  Justiz  und  der  Finanzen.
Der  Ministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen.
Perfügung,  betreffend  die  Ablieferung  der  Notariats,  Sportel-Gelder  an  die  Cameral-Aemter.

Durch  den  9  83  der  K.  Verordnung  vom  25.  Mai  1826,  die  Vollziehung  des  Gerichts-Rotariats-Edikts
  betreffend  (Reg.  Bl.  S.  275),  ist  angeordnet,  daß  die  Notare