gleichzeitige Entwickelung von Wasserdampf bis zu einer vollständigen
Sättigung der Luft des zu desinfizierenden Raumes (auf 100 Kubik—
meter Raum sind 3 Liter Wasser zu verdampfen);
wenigstens 7 Stunden andauerndes ununterbrochenes Verschlossenbleiben
des mit Formaldehyd und Wasserdampf erfüllten Raumes,; diese
Zeit kann bei Entwickelung doppelt großer Mengen von Formal—
dehyd auf die Hälfte abgekürzt werden.
Formaldehyd kann in Verbindung mit Wasserdampf von außen her durch
Schlüssellöcher, durch kleine in die Tür gebohrte Offnungen und dergleichen in
den zu desinfizierenden Raum geleitet werden. Werden Türen und Fenster ge—
schlossen vorgefunden und sind keine anderen Offnungen (zum Beispiel für Venti—
lation, offene Ofentüren) vorhanden, so empfiehlt es sich, die Desinfektion mittels
Formaldehyds auszuführen, ohne vorher das Zimmer zu betreten, beziehungsweise
ohne die vorherigen Abdichtungen vorzunehmen; für diesen Fall ist die Ent—
wickelung wenigstens viermal größerer Mengen Formaldehyds, als sie für die
Desinfektion nach geschehener Abdichtung angegeben sind, erforderlich.
Die Desinfektion mittels Formaldehyds darf nur nach bewährten Methoden
ausgeübt und nur geübten Desinfektoren anvertraut werden, die für jeden einzelnen
Fall mit genauer Anweisung zu versehen sind. Nach Beendigung der Des—
infektion empfiehlt es sich, zur Beseitigung des den Räumen noch anhaftenden
Formaldehydgeruchs Ammoniakgas einzuleiten.
f. Dampfapparate.
Als geeignet können nur solche Apparate und Einrichtungen angesehen
werden, welche von Sachvperständigen geprüft sind.
Auch Notbehelfseinrichtungen können unter Umständen ausreichen.
Die Prüfung derartiger Apparate und Einrichtungen hat sich zu erstrecken
namentlich auf die Anordnung der Dampfzuleitung und ableitung, auf die
Handhabungsweise und die für eine gründliche Desinfektion erforderliche Dauer
der Dampfeinwirkung.
Die Bedienung der Apparate usw. ist, wenn irgend angängig, wohlunter-
richteten Desinfektoren zu übertragen.
. Siedehitze.
Auskochen in Wasser, Salzwasser oder Lauge wirkt desinfizierend. Die
Flüssigkeit muß die Gegenstände vollständig bedecken und mindestens 10 Minuten
lang im Sieden gehalten werden.
Unter den angeführten Desinfektionsmitteln ist die Auswahl nach Lage
der Umstände zu treffen. Es ist zulässig, daß seitens der beamteten Arzte unter
Umständen auch andere in bezug auf ihre desinfizierende Wirksamkeit erprobte
Mittel angewendet werden; die Mischungs- beziehungsweise Lösungsverhältnisse
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