Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

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10. Von jedem durch den Arzt als Pocken erkannten Erkrankungsfall ist 
seitens des betreffenden Stationsvorstehers sofort der vorgesetzten Betriebsbehörde 
und der Ortspolizeibehörde schriftliche Anzeige zu erstatten, welche, soweit sie zu 
erlangen sind, folgende Angaben enthalten soll: 
a) Ort und Tag der Erkrankung; 
b) Name, Geschlecht, Alter, Stand oder Gewerbe des Erkrankten; 
c) woher der Erkrankte zugereist ist; 
d) wo der Kranke untergebracht ist. 
  
A. Anweisung über die Behandlung der Eisenbahn-Personen- und 
Schlafwagen bei Pockengefahr. 
1. Während eines Pockenausbruchs im Inland oder in einem benach- 
barten Gebiet ist für besonders sorgfältige Reinigung und Lüftung der dem Per- 
sonenverkehre dienenden Wagen Sorge zu tragen; es gilt dies namentlich in bezug 
auf Wagen der 3. und 4. Klasse, welche zur Massenbeförderung von Personen 
aus einer von den Pocken ergriffenen Gegend gedient haben. 
2. Ein Personenwagen in welchem ein Pockenkranker sich befunden hat, 
ist sofort außer Dienst zu stellen und der nächsten mit den nötigen Einrichtungen 
versehenen Station zur Desinfektion zu überweisen, welche in nachstehend ange- 
gebener Weise zu bewirken ist. 
Etwaige grobe Verunreinigungen im Innern des Wagens sind durch sorg- 
fältiges und wiederholtes Abreiben mit Lappen, welche mit Karbolsäurelösung 
befeuchtet sind, zu beseitigen. Alsdann sind die Läufer, Matten, Teppiche, Vor- 
hänge und beweglichen Polster abzunehmen, in Tücher, welche mit Karbolsäure- 
lösung stark angefeuchtet sind, einzuschlagen und der Dampfdesinfektion zu unter- 
werfen. Ein vorheriges Ausklopfen dieser Gegenstände ist zu vermeiden. Gegen- 
stände aus Leder, welche eine Dampfdesinfektion nicht vertragen, sind mit Karbol- 
säurelösung gründlich abzureiben. Demnächst ist der Wagen durchweg einer sorg- 
fältigen Reinigung zu unterwerfen, wobei seine abwaschbaren Teile mit Karbol- 
säurelösung zu behandeln sind, und sodann in einem warmen, luftigen und 
trockenen Raume mindestens drei Tage lang aufzustellen. 
Die bei der Reinigung verwendeten Lappen sind zu verbrennen. 
Zur Herstellung der Karbolsäurelösung wird 1 Gewichtsteil verflüssigte 
Karbolsäure (Acidum carbolicum liquelactum des Arzneibuchs für das Deutsche 
Reich) mit 30 Gewichtsteilen Wasser gemischt. 
3. Ist ein Schlafwagen von einem Pockenkranken benutzt worden, so 
muß die während der Fahrt gebrauchte Wäsche desinfiziert werden. Zu diesem 
Zwecke ist sie in Tücher, welche mit Karbolsäurelösung stark befeuchtet sind, ein- 
zuschlagen und alsdann so in ein Gefäß mit Karbolsäurelösung zu legen, daß
	        
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