Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

— 214 — 
  
  
  
  
Betrag 
für das 
Einnahme und Ausgabe. Rechnungs- 
jahr 1904. 
Mark. 
Wiederholung. 
Die Einnahmen und Ausgaben betragen: 
I. für das Ostafrikanische Schutzgebiet:. 9 636 720 
II. für Kamerun:  . .. 4 086 000 
III. für Togo . . .. . . . . . .. 1605 500 
IV. für das Südwestafrikanische Schutzgebiet ... . .. .. . . .. . .... 12 530 450 
V. für Neuguinea . ... . .. . . .. . . .. .. . . . . . .. 1 016 000 
VI. für die Karolinen, Palau und Mariannen 328 600 
VII. für Samoa . . . . .. ....... 586 000 
VIII. für Kiautschou .... ....... .. .. .. . . . . . . .. . .. 13 088 300 
zusammen 42 877 570 
Anmerkung. 
Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen 
Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch 
entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren In- 
habern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu. 
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der 
Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienstzulagen sowie für 
die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten 
in den afrikanischen Schutzgebieten sowie in den Schutzgebieten Neu- 
guinea und Samoa gelten die Bestimmungen der Denkschrift zum 
Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 mit der 
Maßgabe, daß die Auslandsgehälter in einjährigen Fristen aufsteigen 
und nach fünf Jahren der Höchstbetrag erreicht wird. 
Neues Palais, Potsdam, den 20. Mai 1904. 
  
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.