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Reichs-Gesetzblatt.
No. 24.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den bei dem Kaiserlichen Aufsichtsamte für Privatversicherung be-
stehenden Versicherungsbeirat. S. 216. — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen
Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 215. — Bekanntmachung,
betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. S. 216.
(Nr. 3045.) Bekanntmachung, betreffend den bei dem Kaiserlichen Aufsichtsamte für Privat=
versicherung bestehenden Versicherungsbeirat. Vom 20. Mai 1904.
Auf Grund der Vorschriften im § 8 Abs. 1 der Verordnung, betreffend das
Verfahren und den Geschäftsgang des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatver=
sicherung, vom 23. Dezember 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 498) hat der Bundes-
rat beschlossen, was folgt:
Für die Zeit vom 1. Juli 1904 an wird die Zahl der Mit-
glieder des Versicherungsbeirats auf achtundvierzig erhöht.
Berlin, den 20. Mai 1904.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf von Posadowsky.
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(Nr. 3046.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 3. Juni 1904.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (IX. Ausgabe 1904, Reichs-
Gesetzbl. von 1904 S. 35) ist, wie folgt, geändert worden:
I. Unter Deutschland A. II. sind
a) aufgenommen mit Wirkung vom 26. Juni d. J.
14 a. Brandenburgische Städtebahn.
19a. Butzbach—Licher Eisenbahn.
b) gestrichen
29. Ermstalbahn (Metzingen—Urach).
Reichs Gesetzbl. 1904. 44
Ausgegeben zu Berlin den 10. Juni 1904.