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Reichs-Gesetzblatt.
No. 43.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Cuxhaven. S. 371.
— Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 371.
(Nr. 3081.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Cuxhaven.
Vom 3. Oktober 1904.
Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund-
eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-
Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Cuxhaven eine
Erweiterung ihrer Rayons infolge Neuanlage von Befestigungen in Aussicht
genommen ist.
Berlin, den 3. Oktober 1904.
Der Reichskanzler.
Graf von Bülow.
(Nr. 3082.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 3. Oktober
1904.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, vom
6. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) wird nachstehend eine Übersicht der Einteilung
der am Weinbaue beteiligten Gebiete des Reichs in Weinbaubezirke bekannt gemacht:
Bundesstaat Lau- Name
und fende Umfang des Weinbaubezirkes. des
Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes.
I. Preußen.
Regierungsbezirk Posen. 1. Kreise Bomst, Buk, Kosten und Meseritz. Kosten.
Liegnitz un Regierungsbezirk Liegnitz mit den zur Provinz Liegnitz.
Frankfurt. Brandenburg gehörigen Gemarkungen Crossen a. O.,
Merzdorf, Berg, Hundsbelle, Rußdorf, Deutsch-
und Wendisch-Sagar, Gersdorf, Tschausdorf,
Thiemendorf, Plau, Grunow, Logau und
Tschicherzig.
Reichs- Gesetzbl. 1904. 76
Ausgegeben zu Berlin den 11. Oktober 1904.