Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

— 384 — 
3. Die Pole müssen gegen Kurzschluß gesichert sein. 
4. Die Kisten müssen mit zwei Handhaben versehen sein und auf 
den Deckeln deutlich die Aufschriften „Elektrische Akkumulatoren“ 
und „Oben“ tragen. 
II. In Nr. XXXVa lit. D Abs. 2 wird der zweite Satz „Auch dürfen 
— gelagert werden““ gestrichen. 
III. In Nr. XXX Vc wird hinter dem mit „Bautzener Sicherheitspulver“ 
beginnenden Absatz eingefügt: 
Bavarit I und II (Gemenge von etwa 90 Prozent salpeter- 
saurem Ammoniak und nitriertem Naphthalin, mit oder ohne Zusatz 
von Holzkohle), 
Die Änderungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 18. Oktober 1904. 
Der Reichskanzler. 
Graf von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.