Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

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Luxemburg. 
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
1. Prinz Heinrich-Bahn. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
auswärtiger Verwaltungen befinden. 
Deutscher Verwaltungen. 
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämt- 
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 11. 
  
Niederlande. 
A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
1. Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen. 
2. Holländische Eisenbahngesellschaft. 
3. Niiederländische Zentral-Eisenbahngesellschaft. 
4. Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahngesellschaft. 
5. Nord-Friesische Lokalbahngesellschaft. 
     
B. Babnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
auswärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
6. Die von den Großherzoglich Oldenburgischen Staatsbahnen betriebene 
Strecke von der deutsch-niederländischen Grenze bei Neuschanz bis Neuschanz. 
Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken 
von der deutsch-niederländischen Grenze: 
7. bei Borken bis Winterswyk. 
8. bei Bocholt bis Winterswyk. 
9. bei Straelen bis Venlo. 
10. bei Kaldenkirchen bis Venlo. 
11. bei Dalheim bis Vlodrop. 
Reichs-Gesetzbl. 1904. 11 

	        
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