II. Deutscher Verwaltungen.
Die von den Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen betriebenen
Strecken von der deutsch-schweizerischen Grenze:
21. bei Gottmadingen bis zur schweizerisch-deutschen Grenze bei Wilchingen.
22. bei Stetten bis Basel badische Bahn.
23. bei Leopoldshöhe bis Basel badische Bahn.
24. bei Grenzach bis Basel badische Bahn.
25. Die von den Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen mitbetriebene
Verbindungsbahn zwischen Basel badische Bahn und Basel schweizerische
Bundesbahn.
26. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke
von der deutsch-schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis Basel schweizerische
Bundesbahn.
III. Französischer Verwaltungen.
Die von der Gesellschaft der Paris Lyon-Mittelmeerbahn betriebenen
Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze:
27. bei St. Gingolph bis Bouveret.
28. bei Chene-Bourg bis Genf-Eaux-Wives.
29. bei La Plaine bis Genf-Cornavin.
30. bei Col-des-Roches bis Le Locle.
IV. Italienischer Verwaltungen.
31. Die von den italienischen Gesellschaften des Mittelmeer- und des adriatischen
Netzes betriebene Strecke von der italienisch-schweizerischen Grenze bei Chiasso
bis Chiasso.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 111, 112, 113, 114.
Frankreich, Ziffer 25, 26, 27.
Italien, Ziffer 7.
Berlin, den 5. Februar 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1904. 12