Verzeichnis der Reichsbehörden.
Unter II. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittelbar unter-
geordnete Reichsbehörden und Vorsteher solcher Behörden.
A. Verwaltung des Innern.
tritt hinzu:
10. das Aufsichtsamt für Privatversicherung.
B. Verwaltung des Reichsheeres.
a. Für das Disziplinarverfahren:
treten hinzu:
10 a. der Königlich Sächsische Oberzeugmeister,
14 a. der Direktor der Militärtechnischen Akademie,
19 a. der Inspekteur der Königlich Sächsischen militärischen Straf-
anstalten,
21. der Evangelische und der Katholische Feldpropst der Armee;
fällt weg:
7. die Kommandanten von Dresden und Festung Königstein.
b. Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung
vermögensrechtlicher Ansprüche:
tritt hinzu:
2 a. der Königlich Sächsische Oberzeugmeister.
C. Verwaltung der Kaiserlichen Marine.
a. Für das Disziplinarverfahren:
sind die laufenden Nummern 2 ff. zu ersetzen durch:
2. die Stationschefs,
3. der Inspekteur des Bildungswesens der Marine,
4. die Chefs von Flotten, Geschwadern, selbständigen Divi-
sionen von Kreuzern oder Linienschiffen, 2. Admirale, der
Befehlshaber der Aufklärungsschiffe,
5. der Gouverneur von Kiantschou,
Gouverneure und Kommandanten von Festungen und
offenen Orten,
7. die Inspekteure,
8. die Werften und Oberwerftdirektoren,