Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1904. (38)

Anlage 2. 
  
Desinfektionsanweisung bei Cholera. 
I. Desinfektionsmittel. 
a. Tresol, Karbolsäure. 
1. Verdünntes Kresolwasser. Zur Herstellung wird 1 Gewichtsteil Kresol- 
seifenlösung (Liquor Cresoli Saponatus des Arzneibuchs für das Deutsche Reich, 
vierte Ausgabe) mit 19 Gewichtsteilen Wasser gemischt. 100 Teile enthalten 
annähernd 2,₅ Teile rohes Kresol. Das Kresolwasser (Aqua cresolica des 
Arzneibuchs für das Deutsche Reich) enthält in 100 Teilen 5 Teile rohes Kresol, 
ist also vor dem Gebrauche mit gleichen Teilen Wasser zu verdünnen. 
2. Karbolsäurelösung. 1 Gewichtsteil verflüssigte Karbolsäure (Acidum 
carbolicum liquelactum) wird mit 30 Gewichtsteilen Wasser gemischt. 
b. Chlorkalk. 
Der Chlorkalk hat nur dann eine ausreichende desinfizierende Wirkung, 
wenn er frisch bereitet und in wohlverschlossenen Gefäßen aufbewahrt ist; er 
muß stark nach Chlor riechen. Er wird in Mischung von 1:50 Gewichtsteilen 
Wasser verwendet. 
c. Kalk, und zwar: 
1. Kalkmilch. Zur Herstellung wird 1 Liter zerkleinerter reiner gebrannter 
Kalk, sogenannter Fettkalk, mit 4 Liter Wasser gemischt, und zwar in folgender 
Weise: 
Es wird von dem Wasser etwa ¾ Liter in das zum Mischen bestimmnte 
Gefäß gegossen und dann der Kalk hineingelegt. Nachdem der Kalk das Wasser 
aufgesogen hat und dabei zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen 
Wasser zu Kalkmilch verrührt. 
2. Kalkbrühe, welche durch Verdünnung von 1 Teile Kalkmilch mit 9 Teilen 
Wasser frisch bereitet wird. 
d. Kaliseife. 
3 Gewichtsteile Kaliseife (sogenannte Schmierseife oder grüne Seife oder 
schwarze Seife) werden in 100 Gewichtsteilen siedend heißem Wasser gelöst (zum 
Beispiel ½ Kilogramm Seife in 17 Liter Wasser). 
Diese Lösung ist heiß zu verwenden.
	        
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