Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 1. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen 
Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 1. 
  
  
 
  
(Nr. 3097.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den 
wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem- 
burgs. Vom 1. Januar 1905. 
Die in der Bekanntmachung vom 18. Oktober v. J. (Reichs-Gesetzbl. von 1904 
S. 383) veröffentlichten Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung 
finden, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit 
ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl, von 1893 S. 189) zugestimmt hat, 
auch im deutsch- luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung. 
Berlin, den 1. Januar 1905. 
Der Reichskanzler. 
Graf von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. 
  
  
Reichs Gesetzbl. 1905   
Ausgegben zu Berlin den 5. Januar 1905      
	        
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