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Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Zollsatz
in
Rubeln. Kopeken.
(aus 205)
206
aus 208
Reichs · Gesetzbl.
Punkt 1c ohne Zuschlag auch dann verzollt werden,
wenn sie mit einreihigen Zwickeln aus Seide oder
Halbseide versehen sind. Gewirkte Kleidungsstücke
jeder Art fallen unter Nummer 205.
Tüll, außer seidenem, im Stücke oder abgepaßt:
1. baumwollener gemusterter Gardinentüll (nicht
gestickt und ohne aufgenähte Arbeit [Appli-
kationen) . . ....
2. Tüll jeder Art, nicht besonders genannter..
Spitzen und Waren aus Spitzen:
1. seidene oder in Verbindung mit Seide
2. andere jeder Art
Stickereien, gestickte Gewebe und gestickter Tüll:
aus 1. jeder Art außer den in Punkt 2 dieser
Nummer (208) genannten:
b) andere jeder Art — außer den seidenen
und halbseidenen — bestickt mit Seide,
Gold, Silber, unechtem Gold= und Silber-
gespinste . . ...
e) die unter lit. b dieses Punktes genannten,
mit gewöhnlichen Stoffen bestickt..... .
aus 2. Gewebe und Tüll, nicht weniger als ein Arschin
breit, an einer Kante in einer Breite von
höchstens ein Werschok bestickt.
Anmerkung zu Punkt 2. Soweit für Gewebe
und Tüll ohne Stickerei vertragsmäßige Zollsätze
festgesetzt sind, werden die in diesem Punkte vor-
gesehenen Zuschläge unter Zugrundelegung der ver-
tragsmäßigen Zollsätze berechnet.
1905.
Pfund
Pund
Pfund
Pfund
Pfund
20
8
4 72½
10 80