Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

 
 
 
 
 
 
 
 
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87. Die unter der Betriebsverwaltung thüringischer Nebenbahnen stehenden Linien: 
a) Arnstadt—Ichtershausen; 
b) Greußen—Ebeleben—Keula; 
c) Hohenebra—Ebeleben; 
d) Ilmenau- Großbreitenbach und 
e) Wutha-Ruhla. 
88. Türkheim— Wörishofener Lokalbahn. 
89. Vorwohle—Emmerthaler Eisenbahn. 
90. Westfälische Landeseisenbahn. 
91. Wittenberge—Perleberger Eisenbahn. 
92. Die von der Direktion der Württembergischen Eisenbahngesellschaft be- 
triebenen Nebenbahnen: 
a) Amstetten— Laichingen; 
b) Ebingen—Onstmettingen; 
c) Gaildorf— Untergröningen; 
d) Nürtingen—Neuffen und 
e) Vaihingen-Sersheim—Enzweihingen. 
93. Die von der Direktion der Württembergischen Lokaleisenbahnen betriebenen 
Nebenbahnen: 
a) Aalen—Ballmertshofen; 
b) Reutlingen— Gönningen. 
94. Zschipkau—Finsterwalder Eisenbahn. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb außer- 
 
 
 
 
deutscher Eisenbabnverwaltungen befinden. 
I. Russischer Verwaltungen. 
95. Die von der St. Petersburg —Warschauer Eisenbahn betriebene Strecke 
von der russisch-deutschen Grenze bei Eydtkuhnen bis Eydtkuhnen. 
96. Die von den Südwestbahnen betriebene Strecke von der russisch-deutschen 
Grenze bei Prostken bis Prostken. 
97. Die von den Weichselbahnen betriebene Strecke von der russisch-deutschen 
Grenze bei Illowo bis Illowo. 
II. Österreichischer Verwaltungen. 
98. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke von der 
österreichisch-deutschen Grenze bei Myslowitz bis Myslowitz. 
99. Die von der Osterreichischen Nordwestbahn betriebene Strecke von der 
österreichisch-deutschen Grenze bei Wichstadtl bis Mittelwalde.
	        
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