Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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V. Niederländischer Verwaltungen. 
123. Die von der Nord-Brabant-Deutschen Bahn betriebene Strecke von der 
niederländisch-deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel. 
124. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene und von der 
Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Cranenburg 
bis Cleve. 
125. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze: 
a) bei Elten bis Welle; 
b) bei Herzogenrath bis Herzogenrath; 
c) bei Aachen bis Aachen (1); 
d) bei Dalheim bis Dalheim (2) ; 
e) bei Gronau bis Gronau (1). 
126. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebene und von der Holländischen Eisenbahngesellschaft mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Elten bis 
Emmerich. 
127. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene und von der 
Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch--deutschen Grenze bei Gildehaus 
bis Salzbergen. 
128. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von 
der niederländisch-deutschen Grenze bei Alstätte bis Ahaus. 
VI. Dänischer Verwaltungen. 
129. Die von den Dänischen Staatsbahnen in Gemeinschaft mit den Groß- 
herzoglich Mecklenburgischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffähren- 
verbindung Warnemünde—Gjedser. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Österreich, Ziffer 27 bis und mit 50. 
Dänemark, Ziffer 3, 4. 
Frankreich, Ziffer 19, 20, 21, 22, 23, 24. 
Luxemburg, Ziffer 2, 3. 
Niederlande, Ziffer 6, 7, 8, 9, 10, 11. 
Rußland, Ziffer 32, 33, 34, 35, 36, 37. 
Schweiz, Ziffer 22, 23, 24, 25, 26, 27. 
1) Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur 
den Zugdienst in beiden Richtungen. 
2) Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staats- 
eisenbahnen nur den Zugdienst in der Richtung von den Niederlanden nach Deutschland, 
und umgekehrt die preußische Staatseisenbahn auf der niederländischen Strecke bei Dalheim 
bis Blodrop (Liste: Niederlande B. 11) in der Richtung von Dalheim nach den Niederlanden. 
  
 
	        
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