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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Pr. Holländer Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfä aain sofern nicht rechtzeitig Widerspruch
dagegen erhoben ist, gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Pr.
Polländer eises
Liltr. — uͤber .. . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die . .ie Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-Kommunalkasse
zu Pr. Holland.
Pr. Holland, den r1en 18.
Die ständische Kommt ufsston für den Chausseebau im
nder Kreise.
(Nr. 5311.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 17. Januar 180f., betreffend
die Etappen-Konvention mit dem Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
DVom 17. Januar 1801.
No die Königlich Preußische Regierung auf den Wunsch der Her oglich
Sachsen-Coburg-Gothaischen Regierung sich damit einverstanden erklaͤrt
hat, daß in Stelle der zwischen ihnen unter dem * Januar 1842. auf zehn
Jahre abgeschlossenen und nach Ablauf dieser Periode auf die fernere Dauer
von funfzehn Jahren, bis zum 1. Januar 1807., verlängerten Militair-Durchmarsch=
und Etappen-Konvention schon jetzt eine neue Konvention vereinbart
werde, so haben die beiderseitigen Regierungen die nachstehende anderweite Uebereinkunft
abgeschlossen.
Artikel I.
Leststellung der Etappenlinien.
a. Für die Königlich Preußischen, Kruppen durch das Gothaische
Gebiet.
Die Militairstraße für die Königlich Preußischen Truppen geht von Erfurt
nach Gotha, 3 Meilen, und von Gotha nach Eisenach, 34 Meilen.
(Nr. 5310—5311)