Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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(Nr. 3120.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- 
zeichen auf der Ausstellung der Münchener Vereinigung für angewandte 
Kunst in München 1905. Vom 14. April 1905. 
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- 
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet Anwendung 
auf die im Jahre 1905 in München stattfindende Ausstellung der Münchener 
Vereinigung für angewandte Kunst. 
Berlin, den 14. April 1905. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Posadowsky. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. 
  
 
	        
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