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Nummer Zollsatz
des deutschen Bezeichnung der Waren. für 100 kg
allgemeinen Tarifs. in Mark.
80 Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auch auf nicht mehr als
einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt:
0,24
aus hartem Holze oder für 1 Festmeter
1,92
für 100 kg
0,24
aus weichem Holze................................... oder für 1 Festmeter
1,44
Anmerkung. Gedämpfte, getränkte (imprägnierte) oder sonst
auf chemischem Wege behandelte Eisenbahnschwellen unterliegen einem
Zollzuschlage, welcher beträgt:
im Falle der Verzollung nach Raummaß für
1 Festmettr 1,20 Mark,
im Falle der Verzollung nach Gewicht für
1 Doppelzentner:
hartes Holz. ............... ..... 0,15 Mark,
weiches Holz ... 0,20 Mark.
für 100 kg
82 Naben, Felgen, Speichen sowie für diese Gegenstände erkennbar vor- 0,75
gearbeitete Hölzer oder für 1 Festmeter
6
83 Faßholz (Faßdauben und Faßbodenteile), auch zu solchem erkennbar
vorgearbeitetes Holz (Stabholz), ungefärbt, nicht gehobelt:
für 100 kg
0,20
von Eichenholz...................................... oder für 1 Festmeter
1,60
für 100 kg
0,30
von anderem harten Holze ....................... ... ... ober für 1 Festmeter
2,40