Artikel
des allgemeinen
Tarifs.
Bezeichnung der Waren. Einheit. Zollsatz
in Lei.
65 Feines Handschuhleder, Rehleder, Pergament, lackiertes Leder
jeder Art und jeder Farbe und anderweit nicht genanntes
Leder. 100 kg 175
Anmerkung zu den Artikeln 61 bis 67. Die
verschiedenen Gerbarten haben keinen Einfluß auf die
Tarifierung.
68 Treibriemen, flache oder runde .. .. . . .. " 160
73 Gegenstände aus feinem Leder, wie: Täschchen, Portemonnaies,
Zigarrentaschen und alle anderen Gegenstände aus Leder
des Art. 65 (außer Handschuhen), auch in Verbindung mit
anderen gewöhnlichen Stoffen . " 250
74 Lederwaren jeder Art in Verbindung mit feinen Stoffen oder
mit edlen Metallen . . . .. " 500
82 Felle zur Pelzwerkbereitung von Hirsch, Reh, Hund, Schaf,
Lamm, Ziege, Zicklein, Hauskatze, Hase, Kaninchen jeder
Art, Waschbär, Oppossum und Bisamratte:
a) nicht zugerichtet 50
b) zugerichtet . .. . . ... 100
83 Felle zur Pelzwerkbereitung von Bär, Wolf, Dachs, Murmeltier,
rotem und weißem Fuchs, Fuchsrücken (kufar), gewöhnlichem
Fischotter, grauem Eichhörnchen, Wildkatze, russischem Hasen,
schwarz, weiß oder zobelartig gefärbt, sogenannte „Karsaks“,
Karaculas, Nerz, Valaby, Astrachan (ausgenommen Breit-
schwanz), sibirischem Wolf, schwarzem Bär, Tibetlamm, Biber,
persischem Lamm (sogenannter Persianer, Nutria, Schwan,
Pelikan, Taucher und allen anderen Pelzvögeln, sowie alle
anderweit nicht genannten Felle zur Pelzwerkbereitung:
a) nicht zugerichtet . . . . .. 1 kg 1,50
b) zugerichtet . . . . . . . . . " 3.
Reichs- · Gesetzbl. 1905.