— 364 —
Nummer des
schweizerischen Benennung der Gegenstände Zollansatz für 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
— gekehlt, mit Stäben verziert, graviert, mit Kerbschnitt:
261 — — roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 20. —
262 — — andere 25.—
— geschnitzt, gestochen, eingelegt, mit Mosaik, usw.:
263 —— roh............................................. 40.—
264 — — andere 50.—
— gepolstert, mit oder ohne Posamenterie: Zuschlag zum Zoll der ungepolsterten:
265 — — mit Rohpolster, ohne Überzug ... 50%
266 — — mit Überzug aus Baumwolle, Leinen, Jute, Ramie oder Wolle 60%
267 — mit Überzug aus Sammet, Plüsch, Seide, usw. 70%
268 - Luxus-, Galanterie- und Phantasieartikel; sogenannte Kleinmöbel (Nipp-
und Rauchtischchen, Blumentische, Schatullen, Kassetten, Etuis für 100 kg
Dosen, usw. 50.—
269 Gehäuse für Wanduhren und Musikdosen, auch in Verbindung mit
anderen Materialien . . . .. .. .. . .. 25. —
Fertige Holzwaren aller Art, im allgemeinen Tarif nicht anderweit
genannt:
270 — roh............................................... 12. —
271 — andere . . . . .. 20.—
Leisten (Stäbe) zu Rahmen:
— rohgrundiert:
272 — — glatt, ohne Verzierunng . . . ... 18.—
273 — — verziert (ornamentiert) .. . . .. .. . . ... 30. —
274 -- andere 40.—
Rahmen für Spiegel und Bilder:
— rohgrundiert:
275 — glatt, ohne Verzierung .. .. .. . . . . ... 30.—
276 — — verziert (ornamentiert) ... . .. . . . . . . . . . . . . 45.-
277 - andere . .. 50.—