Nummer des
schweizerischen Benennung der Gegenstände Zollansatz für 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
671 — — glasiert ... ................ .......... .. .. . .. . . . . .. 3.—
672 — mehrfarbig, bemalt, bedruckt, inkrustiert, mit erhabenen oder ver-
tieften Verzierungen 8.—
673 Röhren und Röhrenformstücke, sowie anderweitige Kanalisationsbestand-
teile, sofern sie nicht unter die Nummer 674 fallen 3.—
674 Kanalisationsbestandteile aus feinem Steinzeug (Steingut) oder Porzellan,
einschließlich der Schüttsteine und Badewanen 12.—
675 Steinzeugwaren, gemeine (Krugware, usw.) 3.50
676 Steinzeugwaren, feine . .. . . . . .. . ... 16.—
Töpferwaren:
677 — mit grauem oder rötlichem Bruch, roh oder glasiert 3.50
678 — mit weißem oder gelblichem Bruch; Parian, Biskuit ... 16.—
679 — Isolatoren aus Porzellan —.50
680 — Porzellan aller Art ............. .... .... ... .. .. .. .. . .. 16.—
681 — im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt . . .. 16.—
Rohglas (gegossenes Glas), wie Dachglas und Glasziegel, Boden- und
Wandplatten von Glas, sogenanntes Diamantglas:
685 — Kathedralglas jeder Färbung . ... 3.—
Fensterglas, glatt oder gerippt:
686 — naturfarbig .. ... . .... . . .. 8.—
687 — gefärbt 10.—
688 — gemustert, graviert, matt, geätzt, usw. 20.—
Hohlglas und Glaswaren:
691 — aus schwarzem, braunem, grünem Glas . . .. 3.50
Anmerkung zu Nr. 691. Flaschen aus schwarzem, braunem,
grünem Glas jeder Färbung, auch mit einer Marke, einem Namen,
Zeichen oder mit der Inhaltsangabe versehen, sofern nicht graviert,
sind nach dieser Nummer zu verzollen.
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