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Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
Eisen.
Eisen, gezogen oder kalt gewalzt (komprimiert):
— roh, auch geglüht, im Gewichte von:
723 — — weniger als 12 kg per Laufmeter . ... 4.50
724 — verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt, poliert, bemalt, usw. 4.50
Anmerkung zu den Nrn. 723 und 724. Unter diese
Nummern fällt auch Stachelzaundraht.
Eisenbahnmaterial:
— Eisenbahnschienen und Eisenbahnschwellen:
— — von weniger als 15 kg Gewicht per Laufmeter:
731 — — — nicht gelocht, nicht gebogen 2.—
735 —— — — gelocht oder gebogen . .. 3.—
736 Zahnstangen; Zugstangen; Weichen und Kreuzungen; Drehscheiben;
Schiebebühnen;) transportable Geleise . . .. . . . ... 4.—
— Fertige Achsen und Räder, Radbandagen, Radsterne, Zug-, Trag-
und Stoß- (Puffer-) Federn) Radsätze (montierte Räder und Achsen);
Untergestelle; Signalscheiben; Lichtraumprofile: im Gewichte von:
738 — — 200 kg und darüber . . . . . . .. 3.—
739 — — weniger als 200 kg 5.—
740 — Laschen und Unterlagsplatten . . . .. 5.—
741— Achsgabeln, Bremswellen, Klemmplatten, Kuppelungen, Notketten,
Puffer, Zughaken, schmiedeiserne Pufferhülsen, Schienennägel,
Schienenschrauben (tirefonds), Spurscheiben, Zahnstangenstühle, usw. 7.—
Röhren aller Art, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt, von
weniger als 40 cm Lichtweite:
— roh, geteert, grundiert, auch wenn an den Enden mit angeschnittenen
Gewinden oder mit Muffen versehen:
742 — — nicht genietet .. . . . . . . ... —.60
Anmerkung zu Nr. 742. Maste (Kabelträger) für elektrische
Stromzuführung, weder genietet noch durch Schrauben verbunden,
fallen unter diese Nummer.