Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

387 — 
  
  
    
               
  
Nummer des   
                                                                                                                                                    Zollansatz für 
schweizerischen             Benennung der Gegenstände                                                       100 kg 
allgemeinen Tarifes                                                                                                                     Franken 
Eisen. 
Eisen, gezogen oder kalt gewalzt (komprimiert): 
— roh, auch geglüht, im Gewichte von: 
723 — — weniger als 12 kg per Laufmeter . ... 4.50 
724  — verbleit, verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt, poliert, bemalt, usw. 4.50 
Anmerkung zu den Nrn. 723 und 724. Unter diese 
Nummern fällt auch Stachelzaundraht. 
Eisenbahnmaterial: 
— Eisenbahnschienen und Eisenbahnschwellen: 
— — von weniger als 15 kg Gewicht per Laufmeter: 
731  — — — nicht gelocht, nicht gebogen 2.— 
735  —— — — gelocht oder gebogen . .. 3.— 
736 Zahnstangen; Zugstangen; Weichen und Kreuzungen; Drehscheiben; 
Schiebebühnen;) transportable Geleise . . .. . . . ... 4.— 
— Fertige Achsen und Räder, Radbandagen, Radsterne, Zug-, Trag- 
und Stoß- (Puffer-) Federn) Radsätze (montierte Räder und Achsen); 
Untergestelle; Signalscheiben; Lichtraumprofile: im Gewichte von: 
738  — — 200 kg und darüber . . . . . . .. 3.— 
739  — — weniger als 200 kg                                5.— 
740  — Laschen und Unterlagsplatten . . . .. 5.— 
  741— Achsgabeln, Bremswellen, Klemmplatten, Kuppelungen, Notketten, 
Puffer, Zughaken, schmiedeiserne Pufferhülsen, Schienennägel, 
Schienenschrauben (tirefonds), Spurscheiben, Zahnstangenstühle, usw. 7.— 
Röhren aller Art, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt, von 
weniger als 40 cm Lichtweite: 
— roh, geteert, grundiert, auch wenn an den Enden mit angeschnittenen 
Gewinden oder mit Muffen versehen: 
742 — — nicht genietet .. . . . . . . ... —.60 
Anmerkung zu Nr. 742. Maste (Kabelträger) für elektrische 
Stromzuführung, weder genietet noch durch Schrauben verbunden, 
fallen unter diese Nummer. 
  
 
	        
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