Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
  
359 
  
  
 
  
  
Nummer des                                                                                                        Zollsansatz für 
schweizerischen allgemeinen    Benennung der Gegenstände                           100 kg 
Tarifes                                                                                                                                 Franken 
760  — — weniger als 0,5 kg . . . . . . . ... 23.— 
Anmerkung zu den Nrn. 757 bis 760. Unter diese 
Nummern fallen auch Messer und Scheren zum gewerblichen Gebrauch, 
z. B. Hack-, Wiege- und Rübenmesser, Holzhackmesser, einfache und 
doppelte Spalter, Form- und Zugmesser, Blechscheren u. dgl. 
Ketten: 
761 Gelenkketten (Gall'sche und andere) ... . .. . . . . .. .. . . ... .. ... 15.— 
— andere, mit einer Gliedstärke von: 
762  — — 5 mm und darüber 12.— 
763  — — weniger als 5 mm .. . ... 15.— 
Drabtseile und -taue, mit einem Durchmesser von: 
764  — 15 mm und darüber .. .. 10.— 
765 weniger als 15 mm .... . . . . . .. 15. — 
Nieten, schwarze Schrauben und Schraubenmuttern, mit Bolzendurch— 
messer von: 
766  — 18 mm und darüber .. 8.— 
767 11 bis auf 18 mm  10.— 
768  — weniger als 11 mm.... 13.— 
769 Schrauben und Schraubenmuttern, blank ...................... 13. — 
Beschläge: 
770 Fischbänder, roh, geschmirgelt, gescheuert . 12.— 
771 — Tür-, Jalousie- und Fensterbeschläge, roh, gefeilt, lackiert 12.— 
Türschlösser: 
772 — ganz aus Schmiedeisen oder mit Gußeisenteilen 20.— 
773 in Verbindung mit Messing, Nickel oder andern Materialien 25.— 
774   Drahtstiften 14.— 
Nägel: 
— geschnitten, gepreßt, gegossen, geschmiedet: 
775  — — Hufnägel.... . . . .. 4.— 
776  — — andere 13.— 
  
 
	        
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