391
Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
794 — — — 40 bis auf 100 kg 2.75
795 — — — 5 bis auf 40 kg .......... 3.—
796 — — — weniger als 5 kg .. . .. . . . . . ... 3.—
797 — emailliert . .. 8.—
— — andere, das Stück im Gewichte von:
798 — — — 100 kg und darüber ... 5.—
799 — — — 40 bis auf 100 kg 6.—
800 — — — 5 bis auf 40 kg 7.—
801 — — — weniger als 5 Kg . . ... . . . . . . . .... . ... . .. . . . . . ... 8. —
Waren aus schmiedbarem Eisenguß (Weichguß), aus Stahlguß, aus
Schmiedeisen, aus Stahl:
— im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt:
— — roh, vorgeschruppt, geteert, grundiert, das Stück im Gewichte von:
803 — — — 100 kg und darüber . . . . . . . . . 3.—
804 — — — 25 bis auf 100 kg 4.50
805 — — — 3 bis auf 25 kg . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. —
806 — — — 0,5 bis auf 3 kg . . .. ......... . . . .. .. . . . . . . ... 8.—
807 — — weniger als 0,5 kg . . . . . . . .. 10.—
— — andere, das Stück im Gewichte von:
808 — — — 25 kg und darüber ... 14.—
809 — — — weniger als 25 kg 20.—
810 Messerschmiedewaren . .. 50.—
Waffen:
811— fertige . . . . . . . . . . 50.—
— Bestandteile:
812 — — roh vorgearbeitet . . . . .. . 10.—
813— — fertig 50.—
Reichs-Gesetzbl. 1905 64