324 Das Volk.
übergehenden Abwesenheit auf Reisen und Besuchen wurde abgesehen.
Ebenso wurden andererseits Ausländer, die nur auf der Durchreise begriffen
waren, nicht eingerechnet, und es konnte geschehen, daß auch inländische
Hausirer, Handlungsreisende, Vaganten, wenn sie nirgends
einen festen Wohnsitz hatten, ungezählt blieben. Dies war jedoch nur
ein unerheblicher Mangel; das Verfahren lieferte eine richtige Zahl der
Ortseinwohner und nur für die Landesziffer konnte ein Ausfall von
minimaler Bedeutung entstehen. Diese Zählung fand zum erstenmal im
Jahr 1834 und zum zwölften= und letztenmal 1867 statt.
Mit dem Eintritt Württembergs in das Deutsche Reich trat
nun vollends die Aenderung ein, daß nicht mehr jene Wohn= oder Zollabrechnungs-Bevölkerung,
sondern die rein faktische Bevölkerung gezählt
wurde, die sich ausschließlich nach dem Moment der Ortsanwesenheit
richtet und auch die nur vorübergehend von ihrem Wohnort Abwesenden
blos da zählt, wo sie sich an dem Zählungstag gerade aufhalten. Nach
dieser Methode fanden die Volkszählungen in den Jahren 1871, 1875
und 1880 statt.
Es besteht daher zwischen den Zählungen seit 1871 und jenen
früheren von 1834—67 immerhin auch ein sachlicher Unterschied, doch
ist er nicht von der Bedeutung, um die volle Vergleichbarkeit der beiderlei
Zählungsreihen aufzuheben. Es kann nach dem neuen Verfahren auch
zugleich jene Wohnbevölkerung ermittelt werden. Bei der Zählung von
1880 war dieselbe um 2545 Köpfe, also um 0,13 % kleiner als die
rein faktische.
Nicht ebenso verhält es sich mit den Zählungen der Ortsangehörigen.
Für die ältere Zeit bilden sie die einzige Quelle und sind
durch nichts Anderes zu kontroliren; für die Landesziffer gaben sie ein
annehmbares, für die Bezirke und Ortschaften ein kaum einer Schätzung
vergleichbares Resultat. Vom Jahr 1834 an, wo die dreijährigen
Zählungen der Wohnbevölkerung nebenhergehen, sind sie völlig bei Seite
zu lassen; das Plus der Ortsangehörigen über die Ortsanwesenden
steigt allmählich für die Gesammtzahl des Königreichs auf mehr als
120000 Einw. und über 6 Prozent und sinkt zwischen hinein wieder in
Folge der 12jährigen Generalrevisionen; für die Bezirke und Ortschaften
aber werden die Zahlen völlig unbrauchbar. Insbesondere sind alle auf
dieser Grundlage ruhenden prozentalen Angaben über die Frequenz der
Eheschließungen, Geburten, Todesfälle, über uneheliche Geburten, Kriminalität,
Selbstmord, über das numerische Verhältnis beider Geschlechter,
Dichtheit der Bevölkerung u. s. w., insbesondere wenn sie auf
die Kreise, Bezirke und Ortschaften Bezug haben, geradezu werthlos.
zu neunen und es ist die vieljährige auf solche Arbeiten verwendete