Full text : Das Königreich Württemberg. Zweiter Band_1. (2)

324  Das  Volk.

übergehenden  Abwesenheit  auf  Reisen  und  Besuchen  wurde  abgesehen.
Ebenso  wurden  andererseits  Ausländer,  die  nur  auf  der  Durchreise  begriffen
  waren,  nicht  eingerechnet,  und  es  konnte  geschehen,  daß  auch  inländische
  Hausirer,  Handlungsreisende,  Vaganten,  wenn  sie  nirgends
einen  festen  Wohnsitz  hatten,  ungezählt  blieben.  Dies  war  jedoch  nur
ein  unerheblicher  Mangel;  das  Verfahren  lieferte  eine  richtige  Zahl  der
Ortseinwohner  und  nur  für  die  Landesziffer  konnte  ein  Ausfall  von
minimaler  Bedeutung  entstehen.  Diese  Zählung  fand  zum  erstenmal  im
Jahr  1834  und  zum  zwölften=  und  letztenmal  1867  statt.

Mit  dem  Eintritt  Württembergs  in  das  Deutsche  Reich  trat
nun  vollends  die  Aenderung  ein,  daß  nicht  mehr  jene  Wohn=  oder  Zollabrechnungs-Bevölkerung,
  sondern  die  rein  faktische  Bevölkerung  gezählt
wurde,  die  sich  ausschließlich  nach  dem  Moment  der  Ortsanwesenheit
richtet  und  auch  die  nur  vorübergehend  von  ihrem  Wohnort  Abwesenden
blos  da  zählt,  wo  sie  sich  an  dem  Zählungstag  gerade  aufhalten.  Nach
dieser  Methode  fanden  die  Volkszählungen  in  den  Jahren  1871,  1875
und  1880  statt.

Es  besteht  daher  zwischen  den  Zählungen  seit  1871  und  jenen
früheren  von  1834—67  immerhin  auch  ein  sachlicher  Unterschied,  doch
ist  er  nicht  von  der  Bedeutung,  um  die  volle  Vergleichbarkeit  der  beiderlei
Zählungsreihen  aufzuheben.  Es  kann  nach  dem  neuen  Verfahren  auch
zugleich  jene  Wohnbevölkerung  ermittelt  werden.  Bei  der  Zählung  von
1880  war  dieselbe  um  2545  Köpfe,  also  um  0,13  %  kleiner  als  die
rein  faktische.

Nicht  ebenso  verhält  es  sich  mit  den  Zählungen  der  Ortsangehörigen.
  Für  die  ältere  Zeit  bilden  sie  die  einzige  Quelle  und  sind
durch  nichts  Anderes  zu  kontroliren;  für  die  Landesziffer  gaben  sie  ein
annehmbares,  für  die  Bezirke  und  Ortschaften  ein  kaum  einer  Schätzung
vergleichbares  Resultat.  Vom  Jahr  1834  an,  wo  die  dreijährigen
Zählungen  der  Wohnbevölkerung  nebenhergehen,  sind  sie  völlig  bei  Seite
zu  lassen;  das  Plus  der  Ortsangehörigen  über  die  Ortsanwesenden
steigt  allmählich  für  die  Gesammtzahl  des  Königreichs  auf  mehr  als
120000  Einw.  und  über  6  Prozent  und  sinkt  zwischen  hinein  wieder  in
Folge  der  12jährigen  Generalrevisionen;  für  die  Bezirke  und  Ortschaften
aber  werden  die  Zahlen  völlig  unbrauchbar.  Insbesondere  sind  alle  auf
dieser  Grundlage  ruhenden  prozentalen  Angaben  über  die  Frequenz  der
Eheschließungen,  Geburten,  Todesfälle,  über  uneheliche  Geburten,  Kriminalität,
  Selbstmord,  über  das  numerische  Verhältnis  beider  Geschlechter,
  Dichtheit  der  Bevölkerung  u.  s.  w.,  insbesondere  wenn  sie  auf
die  Kreise,  Bezirke  und  Ortschaften  Bezug  haben,  geradezu  werthlos.
zu  neunen  und  es  ist  die  vieljährige  auf  solche  Arbeiten  verwendete