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Nummer
des allgemeinen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
deutschen Zolltarifs. Mark
38 Bäume, Reben, Stauden, Sträucher, Schößlinge zum Ver-
pflanzen, und sonstige lebende Gewächse, ohne oder mit
Erdballen, auch in Töpfen, Kübeln oder Kästen; Pfropfreiser:
Rosen 100 kg 12
Cycasstämme ohne Wurzeln und Wedel — frei
andere Pflanzen:
in Töpfen:
Palmen . . . .. ......... . . .. . .. . .. . . ... — frei
andere 100 kg 10
mit Erdballen, auch in Kübeln oder Kästen:
Pamen . ... — frei
andrere 100 kg 6
ohne Erdballen ... " 8
Propfreiser .. .. .. " 6
39 Orchideenbulben, nicht eingewurzelt – frei
40 Blumen-Zwiebeln, -Knollen und -Bulben, vorstehend nicht
genannt " frei
41 Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen zu Binde-
oder Zierzwecken, frisch — frei
42 Blätter, Gräser, Zweige (auch solche mit Früchten), zu
Binde- oder Zierzwecken, frisch — frei
44 Blumen, Blätter (auch Palmwedel und zu Fächern zu-
geschnittene Palmblätter), Blüten, Blütenblätter, Gräser,
Seemoos, Knospen, Zweige (auch solche mit Früchten),
zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, getränkt (imprägniert)
oder sonst zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit zubereitet,
auch gefärbt . . . .. .. . ... — frei