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Nummer
des allgemeinen
deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Mark.
aus 45 Weintrauben (Weinbeeren):
frisch:
zum Tafelgenuß:
1. eingehend in Postsendungen von einem Ge-
wichte bis 5 Kilogramm einschließlich .. .. . — frei
2. auf andere Weise eingehend 100 kg 4
andere " 10
in Fässern oder Kesselwagen eingestampfte Weinbeeren
(Trauben der Weinlese), auch wenn die Gährung
schon begonnen hat, sofern sie alle Teile der Frucht,
also neben dem Safte auch noch die Kämme, Kerne
und Schalen der Trauben enthalten " 10
aus 46 Wal- und Haselnüsse, unreife oder reife, auch ausgeschält, ge-
mahlen oder sonst zerkleinert oder einfach zubereitet. " 2
(aus 47/9) Anderes Obst:
aus 47 frisch:
Apfel, Birnen, Quitten:
unverpackt:
vom 1. September bis 30. November. — frei
vom 1. Dezember bis 31. August 100 kg 2
verpackt ....... ................ .. . . ... " 5
Aprikosen, Pfirsiche ,................ " 2
Kirschen, Weichseln...................... " 2
Mispeln; Hagebutten, Schlehen, sowie anderes
im allgemeinen Tarife nicht genanntes Kern- und
Steinost:. — frei
Himbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Brom-
beeren, Heidelbeeren, Hollunderbeeren, Wacholder-