— 444 —
Nummer
des allgemeinen
deutschen Benennung der Gegenskände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Mark
(Noch:
aus 47/9) (Noch: Anderes Obst):
(Noch: frisch):
beeren und sonstige Beeren zum Genusse, mit
Ausnahme der Erdbeeren und Preißelbeeren – frei
Erdbeeren, eingehend in Postsendungen von einem
Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich .. ... — frei
aus 48 getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten oder geschält:
Apfel und Birnen einschließlich verwertbarer Abfälle 100 kg 4
Aprikosen, Pfirsiche - 4
anderes getrocknetes oder gedarrtes Obst (mit Aus-
nahme der Pflaumen aller Art) . " 4
49 gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise
zerkleinert, auch eingesalzen, ohne Zucker eingekocht
(Mus) oder sonst einfach zubereitet; gegoren " 4
aus 51 Apfelsinen, frisch ....... . ... ... . .. . . .. . .. . . .. . . . " 3,25
Zitronen, frisch . . . ...... ...... . . . . . . . . . . . . . . . ... — frei
Cedratfrüchte, Pomeranzen, Granaten, Feigen, auch Kaktus-
feigen, Mandeln, Pistazien und andere im allgemeinen
Tarife nicht besonders genannte Südfrüchte, frisch 100 kg 2
aus 52 Feigen, getrocknet . . . .. " 8
aus 54 Mandeln, getrocknet (mit oder ohne Schale). . .... ..... " 4
Pomeranzen (mit Ausnahme der in Nr. 57 genannten),
Granaten, Pistazien und andere im allgemeinen Tarife
nicht besonders genannte Südfrüchte, getrochnet " 10