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Nummer
des allgemeinen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
deutschen Zolltarifs. Mark.
aus 527 Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen mit angenähten
Sohlen aus anderen Stoffen:
aus Filzen. 100 kg 50
aus nicht besonders in Nr. 527 genannten Gespinst-
waren, auch aus wasserdichten Geweben " 65
(537/8) Männerhüte aus Filz (mit Ausnahme der lackierten):
537 aus Haarfilz:
unausgerüstet (ungarnier)) . ... Stück 0,50
ausgerüstet (garniert) .. . . .... . . ... .. .. . .... " 0,80
538 aus Wollfilz:
unausgerüstet (ungarniert) " 0,30
ausgerüstet (garniert). . .. . . .. . . . . . .. . . . . ". 0,35
Anmerkung zu Nr. 537 und 538. Filzhüte, bei welchen
sich aus der Form oder der Ausrüstung nicht erkennen läßt,
ob sie Männer- oder Frauenhüte sind, werden als Männerhüte
nach den Nummern 537 und 538 des allgemeinen Tarifs
behandelt.
aus 541 Hüte aus Stroh:
unausgerüstet (ungarniertt) - " 0,15
556 Schuhe aus Leder aller Art, auch aus behaarten Häuten
oder aus Häuten von Fischen oder Kriechtieren, mit
anderen Sohlen als solchen aus Holz:
das Paar im Gewichte von mehr als 1200 Gramm 100 kg 85
das Paar im Gewichte von mehr als 600 bis
1200 Gramm; auch Schuhoberteile aus Leder aller
Art mit elastischen Einsätzen ohne Rücksicht auf das
Gewicht .. . .. ...... .. ... .. . .. " 100
das Paar im Gewichte von 600 Gramm oder darunter " 150
562 Handschuhe ganz oder teilweise aus Leder (mit Ausnahme
der mit Pelzwerk überzogenen oder mit solchem gefütterten
Handschuhe und der ausgepolsterten Fechthandschuhe) " 175