Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
466 
  
Nummer 
des allgemeinen Benennung der Gegenstände.  Maßstab. Zollsatz 
deutschen Zolltarifs.                                                                             Mark. 
aus 527 Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen mit angenähten 
Sohlen aus anderen Stoffen: 
aus Filzen. 100 kg 50 
aus nicht besonders in Nr. 527 genannten Gespinst- 
waren, auch aus wasserdichten Geweben " 65 
(537/8) Männerhüte aus Filz (mit Ausnahme der lackierten): 
537 aus Haarfilz: 
unausgerüstet (ungarnier)) . ... Stück 0,50 
ausgerüstet (garniert) .. . . .... . . ... .. .. . .... " 0,80 
538 aus Wollfilz: 
unausgerüstet (ungarniert)                                                  " 0,30 
ausgerüstet (garniert). . .. . . .. . . . . . .. . . . . ". 0,35 
Anmerkung zu Nr. 537 und 538. Filzhüte, bei welchen 
sich aus der Form oder der Ausrüstung nicht erkennen läßt, 
ob sie Männer- oder Frauenhüte sind, werden als Männerhüte  
nach den Nummern 537 und 538 des allgemeinen Tarifs 
behandelt. 
aus 541 Hüte aus Stroh: 
unausgerüstet (ungarniertt) -                                   "  0,15 
556 Schuhe aus Leder aller Art, auch aus behaarten Häuten 
oder aus Häuten von Fischen oder Kriechtieren, mit 
anderen Sohlen als solchen aus Holz: 
das Paar im Gewichte von mehr als 1200 Gramm 100 kg 85 
das Paar im Gewichte von mehr als 600 bis 
1200 Gramm; auch Schuhoberteile aus Leder aller 
Art mit elastischen Einsätzen ohne Rücksicht auf das 
Gewicht .. . .. ...... .. ... .. . .. " 100 
das Paar im Gewichte von 600 Gramm oder darunter " 150 
562 Handschuhe ganz oder teilweise aus Leder (mit Ausnahme 
der mit Pelzwerk überzogenen oder mit solchem gefütterten  
Handschuhe und der ausgepolsterten Fechthandschuhe) " 175 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.