Nummer
des allgemeinen
deutschen
Zolltarifs.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
Zollsatz
Mark.
aus 611 Gepreßte Knöpfe aus Horn oder Hornmasse, mit oder
ohne Ösen . . . . 100 kg 45
Feine Holzwaren (ausgenommen Stöcke), auch in Verbindung
mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere
Zollsätze fallen:
aus 631 Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten; Holzwaren mit
feiner Schnitzarbeit; andere feine Holzwaren, im
allgemeinen Tarife nicht besonders genannt " 30
Holzwaren (ausgenommen Stab- und Täfelboden-
[Parkettboden -] Teile) mit eingelegter Arbeit, soweit
sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter höhere
Zollsätze fallen; fein bemalte, vergoldete, versilberte
oder bronzierte Holzwaren " 30
Goldleisten ohne Bildhauer- oder Bildschnitzerarbeit.. " 24
Anmerkung. Bronzierte oder versilberte Leisten ohne Bild-
hauer- oder Bildschnitzerarbeit unterliegen dem Zollsatze für
Goldleisten.
Rahmen werden wie Leisten behandelt.
aus 646 Steinnußknöpfe, auch in Verbindung mit anderen Stoffen,
soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen " 45
aus 674 Bücher in allen Sprachen, gedruckt oder geschrieben, auch
mit beigedruckten, beigehefteten oder beigelegten Bildern
aller Art; Papier, beschriebenes; Papier, bedrucktes, mit
Ausnahme des im elften Abschnitte des allgemeinen Tarifs
genannten; Musiknoten; alle diese auch gebunden - frei
677 Gemälde (gemalte Bilder) auf Geweben aus pflanzlichen
Spinnstoffen, auf Holz, unedlen Metallen oder Legierungen
unedler Metalle, Papier oder Stein; Zeichnungen, auch
eingebunden oder auf Papier, Pappe, Geweben oder
dergleichen aufgezogen . ... - frei