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Nummer
des allgemeinen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
deutschen Zolltarifs. Mark.
680 Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen)
sowie Lava, poröse und dichte, an mehr als drei Seiten
gesägt, an den nicht gesägten Seiten roh oder bloß roh
behauen. 100 kg 0,25
(aus 682/3) Platten:
aus 682 gesägt (geschnitten) oder gespalten, weder geschliffen noch
gehobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen:
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein ... . . .. " 2,50
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen
harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter " 3
aus anderen Steinen (mit Ausnahme von polier-
fähigem Kalkstein, Schiefer und Glimmer) " 2,50
Anmerkung. Platten von mehr als 16 Zentimeter Stärke
sind nach Nr. 680 zu verzollen.
aus 683 geschliffen, gehobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen:
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein ... " 10
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen
harten Steinen . . .... " 10
(aus 685/6) Steinmetzarbeiten, ungeschliffen, ungehobelt, auch in Ver-
bindung mit unlackiertem, unpoliertem Holze oder Eisen,
mit Ausnahme der Arbeiten aus polierfähigem Kalkstein:
aus 685 von schlichter, nicht profilierter Arbeit, nicht abgedreht,
nicht verziert:
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein .. . " 2,50
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ährlichen
harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter " 1
aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) " 1
aus 686 profiliert, ganz oder teilweise abgedreht oder verziert:
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein.... .. " 3
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen
harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter " 2,50
aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) " 2