Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 500 — 
  
— 
Nummer 
des allgemeinen 
italienischen 
Zolltarifs. 
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab. 
Zollsatz 
Lire in Gold. 
  
180 
aus 182 
aus a) 
aus 185 
b) 
aus 190 
a) 
aus 191 
aus a) 
b) 
  
Spielzeug aus Holz .. .. .. . . .. 
Personenwagen für gewöhnliche Straßen: 
Fahrräder, ausgenommen Motorfahrräder: 
1. zweirädrige . .. . . .. 
2. dreirädrige .. 
3. einzelne Bestandteile von Fahrrädern 
Anmerkung. Fahrradrahmen (telai) zahlen den gleichen 
Zoll wie fertige Fahrräder. 
Rohe Teile aus Schmiedeeisen oder Stahl werden als Gegen- 
stände — Schmiedeeisen oder Stahl je nach ihrer Beschaffenheit 
behandelt. 
Korb- und Mattenflechterwaren: 
feine: 
Anmerkung. Unter Nr. 185b fallen auch solche feine 
Korbflechterwaren, die gewöhnliche und nicht zur Verzierung 
dienende Zutaten aus gemeinem, auch vernickeltem Metall haben, 
ferner feine Korbflechterwaren in Verbindung mit Stroh, Bast, 
Raffia, Espartogras, Binsen, Palmblättern, Litzen, Schnüren 
und anderen Gespinstwaren, sofern sie nicht mit diesen Ge- 
spinstwaren im Inneren ausgeschlagen, gefüttert oder gepolstert 
sind. 
Halbzeug aus Holz: 
Zellulose 
Papier: 
weiß oder in der Masse gefärbt: 
1. unliniiertes jeder Art 
farbig, vergoldet oder bemalt und Tapeten (einschließlich 
des weißgemachten Papiers zur Lithographie und 
Photographie) 
  
100 kg 
Stück 
100 kg 
100 kg 
  
60 
35 
42 
100 
30 
frei 
1 2/50 
40
	        
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