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Nummer
des allgemeinen
italienischen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Lire in Gold
Noch:
aus 222) Noch: Gerätschaften und Werkzeuge usw.):
c) Feilen und Raspeln, welche, abgesehen vom Handgriff,
eine Länge besitzen:
1. von mehr als 30 Zentimeter. 100 kg 13
2. von 15 bis 30 Zentimeter " 15
3. von weniger als 15 Zentimetrr. " 20
aus 223 Uhrketten; Schnallen, Fingerhüte und Spangen; Schlüssel-
ketten und -ringe; Gestelle, Schlösser, Garnituren und
Beschläge für Täschnerwaren und Geldtaschen; alle diese
Artikel aus Eisen oder Stahl, poliert (bruniti) " 80
224 Näh- und Stecknaden " 80
aus 225 Kupfer, Messing und Bronze:
aus d) Draht in der Stärke von mehr als 0,5 Millimeter. " 20
h) Verzierungen, weder vergoldet noch versilbert " 75
aus i) vergoldet oder versilbert:
3. andere Arbeiten . . ... " 120
Anmerkung. Unter Nr. 225 i 3 fallen Waren dieser Art,
auch wenn sie mit Gold oder Silber belegt oder plattiert sind,
soweit sie nicht durch das geltende Warenverzeichnis ausdrücklich
den Gold- oder Silberwaren oder den Kurzwaren gleichgestellt
werden.
aus 1) nicht besonders aufgeführte Arbeiten, mit Ausnahme der
Schrauben und Schraubenbolzen " 30
aus 228 Blei und dessen Legierungen mit Antimon:
d) Buchdruckerlettern " 18