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Nummer
des allgemeinen
italienischen
Zolltarifs.
— 518 —
Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
Zollsatz
Lire in Gold.
(Noch:
aus 240)
aus 1)
aus 241
aus c)
242
243
a)
(Noch: Maschinen):
Maschinen zum Brechen, Quetschen und Stampfen
von Steinen, Mineralien, Knochen usw.) Winden
aus Guß= und Schmiedeeisen; mechanische, nicht
hydraulische Krane; Böcke zum Heben von Eisenbahn-
wagen und dergleichen; Zentrifugen zur Zucker-
fabrikation; selbsttätige (Luftdruck= usw.) Bremsen;
Walzwerke; Rollmaschinen, ausgenommen diejenigen
für Gewebe; Gefriermaschinen) Maschinen zur
Fabrikation gashaltiger Wasser; Papierschneide-
maschinen; Ziegeleimaschinen; Wasch= und Bügel-
maschinen; Buchbindermaschinen; pneumatische Ma-
schinen zum Gewerbegebrauch; Poliermaschinen;
Ventilatoren mit Bewegungsmechanismus; Papier-
lochmaschinen; Garnfärbemaschinen; Maschinen und
Apparate zur Fabrikation von Papier und Papier-
Maschinenteile, getrennt eingehend:
von anderen Maschinen als dynamo-elektrischen Ma-
schinen und Nähmaschinen, soweit es sich um Teile
von Maschinen handelt, die im gegenwärtigen Ver-
trage aufgeführt sind.
Apparate aus Kupfer oder anderen Materialien, zum Er-
wärmen, Raffinieren, Destillieren uw.
Instrumente, optische, mathematische, Präzisions-, astrono-
mische, chemische, physikalische, chirurgische usw.:
aus Kupfer, Bronze, Messing oder Stahl:
1. mit Ferngläsern oder Mikroskopen oder in Grade
abgeteilten Stäben oder Kreisen versehen; Erd-
fernrohre, einfache und doppelte, Linsen, lose oder
in Fassung ........... .. ..
100 kg
10
11
18
30