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Innenseite der Quittungskarte Formular A.
Für jede Kalenderwoche, in welcher eine versicherungspflichtige Beschäftigung stattgefunden hat, ist ein Beitrag zu entrichten. Die Beitragsentrichtung erfolgt durch Einkleben von Marken für de
Jede Marke
muß entwertet werden.
Jede Marke
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Jebe Marke
mumh entwertet werden.
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Jede Markt
muß entwertet werben.
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Jede Marke
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Jede Marke
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Jede Marke
muß entwertet werden.
Sämtliche Marken sind bei Ordnungsstrafe bis zu 20 Mark zu ent=
werten. Arbeitgeber und Versicherte dürfen Marken nur dadurch entwerten, daß auf
denselben der Entwertungstag in Ziffern, 3. B. 15. 3.06., angegeben wird. Die Unterlassung der
Entwertung von Marken, welche vom Versicherten statt des Arbeitgebers eingeklebt werden, hat
auch den Verlust des Erstattungsanspruchs zur Folge E§ 144 und 145 Abs. 2).
Aufrechnung.
Jede Marke
muß entwertet werden.
Jede Marke
muß entwertet werden.
Jede Marke
muß entwertet werden.
Jede Marke
muß entwertet werden.
Zahl der Wochen, für welche
Beiträge entrichtet sind
in Lohnklasse
I II
III IV V
Dauer bescheinigter Krankheiten
Dauer militärischer Dienstleistungen
bis einschließlich
bis einschließlich
Jede Marke
muß entwertet werden.
Jede Marke
muß entwertet werden.
Jede Marke
muß entwertet werden.
Jede Marke
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Jede Marke
muß entwertet werden.
Jede Marke
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Jede Marke
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Jebe Marke
muß entwertet werden.
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Jede Marke
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Jede Marke
muß entwertet werden.
(ort und
: Datum?
(Auf-
rechnungs-=
stelle:
entsprechende Zahl von Wochen) sidabei nd die Felder) von oben links beginnend) in querlaufender Reihe zu bekleben.