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Nummer des zur Zeit des Eingangszoll
Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände
giltigen belgischen Maßstab Betrag
Zolltarifs
Fr.
aus 15 Bindfaden von 2 bis 8 Millimeter Durchmesser frei
aus 17 Geschälter Reis; rohes Salz . . .... frei
aus 19 Tischlerleim . . . ... frei
Mineralwasser aller Art frei
aus 24 Garn aus Wolle:
Streichgarn 100 kg 5
Kammgarn, einfach:
ungefärbt 100 kg 15
gefärbt 100 kg 20
Kammgarn, gezwirnt:
ungefärbt .. . . . . . . . . ... .. . ... .. .. .. ..... 100 kg 20
gefärbt 100 kg 25
Seidengarn, mit Ausnahme des für den Einzelverkauf her-
gerichteten . .. frei
aus 27 Kleidungsstücke, Wäsche und konfektionierte Gegenstände
aller Art:
Wäsche aller Art:
einfach genäht, ohne Verzierung oder Stickerei. Wert 15 Prozent
andere aller Art .... .. . . . ......... . .. . ... Wert 18 Prozent
Anmerkung. Als einfach genäht, ohne Verzierung oder
Stickerei wird auch Wäsche mit Schnurbändern behandelt, wenn
diese sich nicht als Verzierung darstellen. Das Gleiche gilt von
Wäsche, die einfach gefältelt oder mit Falten aus demselben Ge-
webe besetzt ist, aus dem der Gegenstand besteht.